Rechtsnorm für mehrere Freitagsgebe...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für mehrere Freitagsgebete in einer einzigen Moschee

Ihre Frage

g, in der Schweiz ob der Begrenztheit des Platzes in einer einzigen Moschee mehrere Freitagsgebete zu verrichten, und zwar ab Freitags-Gebetsruf bis zum Nachmittags-Gebetsruf und ob der Berücksichtigung der Situation der Muslime in diesem Land?

Antwort

Es ist in der Scharia wohlbekannt, dass der Zweck der Verrichtung des Freitagsgebets im Sichtbarmachen des Gemeinschaftsgefühls und in der Eintracht liegt. Und aus diesem Grund machten die meisten Gelehrten für die Rechtsgültigkeit des Freitagsgebets zur Bedingung, dass ihm kein anderes Freitagsgebet vorausgeht oder ein anderes Freitagsgebet gleichzeitig im selben Ort stattfindet, es sei denn, es handelt sich um einen großen Ort und das Versammeln der Menschen an einem Platz ist mit Schwierigkeiten verbunden. Dann sind also je nach Bedarf weitere Freitagsgebete statthaft. Die Schafiiten haben in dieser Frage zwei Meinungen: Die deutlichere, wobei dies die anerkannte Meinung darstellt, lautet, dass es erlaubt sei je nach Bedarf mehrere Freitagsgebete zu verrichten. Man sagte aber auch: "Es ist nicht zulässig, mehrere Fraeitagsgebete zu verrichten, auch wenn ein entsprechender Bedarf besteht." Unter Berücksichtigung dieser Meinungsverschiedenheit leiten sie daraus ab, dass das Offensichtlichere darin bestehe, dass es für jemanden, der eins der je nach Bedarf vielen durchgeführten Freitagsgebete verrichtet und nicht weiß, ob ein anderes Freitagsgebet seinem vorausgegangen ist oder nicht, wünschenswert sei es nochmals als Mittagsgebet zu verrichten – als Vorsichtsmaßnahme und um der Meinungsverschiedenheit zu entgehen. 

Die Hanafiten indes erlauben grundsätzlich gemäß der anerkannten Meinung bei ihnen das Verrichten des Freitagsgebets in einem einzelnen Land an verschiedenen Orten, wobei Imam As-Sarachsie erwähnt, dass diese Auffassung die richtige in der Rechtsschule des Imam Abu Hanifa (Allah der Erhabene erbarme SICH seiner!) sei.

Daraus ergibt sich Folgendes:
• Zur Voraussetzung der Gültigkeit des Freitagsgebets gehört bei den meisten Gelehrten, dass es in einem Ort nur bei Bedarf ein vorausgehendes oder gleichzeitig stattfindendes Freitagsgebet geben darf.
• Es ist erlaubt mehrere Freitagsgebete zu verrichten, wenn dafür ein Bedarf besteht, wie etwa bei Begrenztheit des Platzes oder bei Schwierigkeit sich zu versammeln.
• Einige Gelehrte erlauben mehrere Freitagsgebete in einer einzigen Stadt generell, selbst wenn es eigentlich keinen Bedarf dafür gibt, und zwar in den Moscheen, für die die verantwortliche Person das Freitagsgebet gestattet.

Analog zum oben Erwähnten ist es voll und ganz gestattet in einer einzigen Moschee das Freitagsgebet mehrmals mit verschiedenen Betenden und verschiedenen Imamen zu verrichten, und zwar ob der Begrenztheit des Platzes und des Nicht-Vorhandenseins einer anderen Moschee in diesem Land, und weil einige Muslime keinen größeren Anspruch auf das Freitagsgebet als andere haben und dringende Notfälle Verbotenes relativieren und ein dringender Notfall nach dessen Ausmaß bewertet wird.

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:

Es ist zulässig in einer einzigen Moschee innerhalb der für das Freitagsgebet bestimmten Zeit mehrere Freitagsgebete zu verrichten, wobei dies nur bei einer dringenden Notwendigkeit für die Muslime in diesen Ländern erfolgt und man diese dringende Notwendigkeit nicht ausnutzen darf.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 

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