Rechtsnorm für Solidaritätsfonds
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Das Bilden derartiger Fonds ist zulässig, denn dies gehört zu den Spendenverträgen. Jemand, der an diesem Fonds teilnimmt, spendet also für diesen, wobei ein Fonds das spendet, was er gibt, und zwar für jemanden, bei dem die Bedingungen dafür erfüllt sind. Dies gehört zur Solidarität, zu der die ehrwürdige Scharia aufruft.
Das Investieren der Fondsgelder bei Staatsbanken, die auf Basis zulässiger und bekannter Finanzierungsverträge arbeiten, ist ebenfalls zulässig. Die Angelegenheit der Zulässigkeit stützt sich darauf, dass das Deponieren der Gelder bei den herkömmlichen Banken ob der Investition zu den strittigen Fragen unter den Gelehrten gehört. Und die schariatische Regel bei den strittigen Fragen lautet, dass man der Meinung desjenigen folgen darf, der es gestattet.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!