Rechtsnorm für medizinische Behandl...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für medizinische Behandlung eines Armen aus Zakat-Mitteln

Ihre Frage

iniger Spender kaufte ein Verein ein Gerät für die Behandlung der unter dem Diabetischen Fußsyndrom leidenden Kranken. Dieses Gerät legt Stützen an den Fuß eines Kranken, und behandelt ihn, wohingegen früher das Amputieren des Fußes unvermeidlich war.

Daher wird um eine Antwort auf folgende Frage gebeten:

Ist das Aufwenden aus Zakat-Mitteln für die Stützen statthaft? Hierbei zu erwähnen ist, dass alle für Krankheitsfälle nutzbringenden Mittel den sehr Armen gehören und der Verein die Überprüfung deren wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse vornimmt.
 

Antwort

 Verhält es sich so, wie in der Frage geschildert, ist das Aufwenden aus Zakat-Mitteln für die Stützen zwecks Behandlung der Armen und Bedürftigen der Muslime, die die Kosten für die Behandlung nicht aufbringen können, statthaft, denn die Behandlung eines Bedürftigen gehört zu dem, wofür man die Zakat entrichten darf.

Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!

 

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