Entbieten des Friedensgrußes für in...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Entbieten des Friedensgrußes für in der Moschee Sitzende

Ihre Frage

n des Friedensgrußes für in der Moschee Sitzende? Erfolgt dies vor den zwei Moschee-Ehrerbietungs-Rak´as oder nach deren Beendung?

Antwort

 

    Was das Entbieten des Friedensgrußes für in der Moschee Sitzende betrifft, so ist es mit den zwei Moschee-Ehrerbietungs-Rak´as nicht verbunden. Vielmehr hängt es mit der Begegnung der Muslime zusammen. Begegnet man einem Muslim vor dem Verrichten der zwei Moschee-Ehrerbietungs-Rak´as, soll man ihm den Friedensgruß entbieten und diesen nicht bis nach dem rituellen Gebet aufschieben. Wenn man ihm nicht begegnet, soll er mit den zwei Moschee-Ehrerbietungs-Rak´as beginnen. Er soll nicht extra zu einem Menschen gehen, der weit sitzt, um ihm vor dem rituellen Gebet den Friedensgruß zu entbieten. All dies erfolgt, weil das Entbieten des Friedensgrußes von der Begegnung abhängt. Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Ein Muslim hat einem anderen Muslim gegenüber sechs Pflichten." Man fragte: »Was sind sie, o Gesandter Allahs?« Er erwiderte: »Wenn du ihn triffst, entbiete ihm den Friedensgruß, wenn er dich einlädt, sollst du seine Einladung annehmen! Wenn er dich um Rat bittet, rate ihm aufrichtig! Wenn er niest und Al-Hamdu-li-Llaah (Aller Lobpreis gebührt Allah) spricht, dann wünsche ihm Barmherzigkeit durch die Worte Jarhamuka-Llaah (Allah erbarme SICH deiner!), wenn er krank ist, sollst du ihn besuchen, und wenn er gestorben ist, folge ihm [seinem Begräbniszug]!«" (Überliefert von Al-Buchaarie und Muslim, wobei der Wortlaut von Muslim ist.)  
           Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 
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