Rechtsnorm für das Füttern eines Ti...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für das Füttern eines Tieres mit Schweinefleisch

Ihre Frage

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Ein Mann errichtete einen Safaripark, der alle Arten Raub- und Nicht-Raubtiere enthält. Ist es nun gestattet Raubtiere mit Schweinefleisch zu füttern oder nicht?
 

Antwort

 

 In der Scharia ist vorgesehen, dass bei den Angelegenheiten als Grundregel der Status des Indifferenten gilt und auf der Basis eines Quellentextes etwas als haram betrachtet werden kann. Was das Betrachten des Schweinefleisches als haram betrifft, so hängen die folgenden vorkommenden Quellen-Texte mit den Menschen zusammen, wie etwa folgende Worte Allahs des Erhabenen:
حُرِّمَتْ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةُ وَالدَّمُ وَلَحْمُ الْخِنْزِيرِ
Für haram erklärt ist euch Verendetes, Blut und Schweinefleisch...
(Sure 5, Vers 3)
 
Und die Worte Allahs des Erhabenen:
 
قُلْ لَا أَجِدُ فِي مَا أُوحِيَ إِلَيَّ مُحَرَّمًا عَلَى طَاعِمٍ يَطْعَمُهُ إِلَّا أَنْ يَكُونَ مَيْتَةً أَوْ دَمًا مَسْفُوحًا أَوْ لَحْمَ خِنْزِيرٍ فَإِنَّهُ رِجْسٌ أَوْ فِسْقًا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ
Sprich: „Nicht finde ich in dem, was mir geoffenbart ward, Verbotenes für einen Essenden, der es isst, außer dass es Verendetes sei oder vergossenes Blut oder Schweinefleisch. Wahrhaftig! Es ist ein Gräuel oder ein Frevel, über dem ein anderer als Allah gerufen ward...
(Sure 6, Vers 145)
 
Denn die Rede wird an die Menschen gerichtet.
In Beantwortung der Frage und auf der Grundlage des oben Erwähnten gibt es von der Scharia her nichts dagegen einzuwenden, dass man Raubtiere mit Schweinefleisch füttert. Das Gleiche gilt für die zahmen Tiere mit nicht essbarem Fleisch. Was die zahmen Tiere mit essbarem Fleisch angeht, so ist es von der Scharia her nicht gestattet sie mit Schweinefleisch zu füttern, weil dieses rituell unrein und haram ist. Füttert man sie mit Schweinefleisch, haben sie die Rechtsnorm für ein Tier, das rituelle Unreinheiten frisst, dessen Verzehr und das Profitieren von ihm von der Scharia her verboten sind, und zwar gemäß einem von Ahmad und An-Nasaaie nach einer Aussage von Amr ibn Schu´aib von dessen Vater und von Amrs Großvater (möge Allah auf ihnen Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass dieser sagte: "Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) verbot am Tage der Schlacht von Chaibar sowohl das Fleisch der zahmen Esel als auch das Tier, das rituelle Unreinheiten frisst, und auch, dass man auf ihm reitet oder dessen Fleisch verzehrt."
     
   Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 
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