Zusammenarbeit mit Börse hinsichtlich An- und Verkauf
Ihre Frage
Es gibt Firmen, die nun nicht arbeiten, weil die Eigentümer dieser Firmen sich viele Geldbeträge auf unrechtmäßige Weise angeeignet haben und aus Ägypten geflohen sind.
Es wird nun um die Rechtsnorm für folgende Fragen gebeten:
1. Wie lautet die Rechtsnorm für den An- und Verkauf von Aktien an der ägyptischen Börse?
2. Wie lautet die Rechtsnorm für den An- und Verkauf von Aktien bei den Firmen, deren Eigentümer geflohen sind?
Antwort
Die Börse ist ein Effekten- und Transaktionsmarkt.
Auf der Grundlage dessen gilt Folgendes: Der Börsenhandel mit Ankauf von Aktien von Firmen, die mit etwas handeln, was Allah der Erhabene für halal erklärt, respektive deren Verkauf ist von der Scharia her unter der Bedingung gestattet, dass man durch das Kaufen respektive Verkaufen die Beteiligung an Industrie und Handel beabsichtigt. Steht indes dahinter die Absicht des Spekulierens mit diesen Aktien, dann ist dies von der Scharia her nicht gestattet.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!