Zusammenarbeit mit Börse hinsichtli...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Zusammenarbeit mit Börse hinsichtlich An- und Verkauf

Ihre Frage

ograph; text-align: justify; line-height: 21pt; unicode-bidi: embed; direction: ltr">Ich arbeite an der ägyptischen Börse und kaufe Aktien bei ägyptischen Firmen, die nur halale Aktivitäten durchführen, wie etwa Izz-Stahl, An-Nassaadschun Asch-Scharqijun (Orientale Weber), Handys usw. Es ist zu bemerken, dass alle Firmen Darlehen mit unerlaubtem Zuwachs innerhalb oder außerhalb Ägyptens aufnehmen. Zum Beispiel nehmen die Firmen der Handys Darlehen von außerhalb Ägyptens auf. Es gibt aber auch andere Firmen, die von innerhalb Ägyptens Darlehen aufnehmen.
Es gibt Firmen, die nun nicht arbeiten, weil die Eigentümer dieser Firmen sich viele Geldbeträge auf unrechtmäßige Weise angeeignet haben und aus Ägypten geflohen sind.
Es wird nun um die Rechtsnorm für folgende Fragen gebeten:
1.   Wie lautet die Rechtsnorm für den An- und Verkauf von Aktien an der ägyptischen Börse?
2.   Wie lautet die Rechtsnorm für den An- und Verkauf von Aktien bei den Firmen, deren Eigentümer geflohen sind?
 

Antwort

 

 Die Börse ist ein Effekten- und Transaktionsmarkt.
Auf der Grundlage dessen gilt Folgendes: Der Börsenhandel mit Ankauf von Aktien von Firmen, die mit etwas handeln, was Allah der Erhabene für halal erklärt, respektive deren Verkauf ist von der Scharia her unter der Bedingung gestattet, dass man durch das Kaufen respektive Verkaufen die Beteiligung an Industrie und Handel beabsichtigt. Steht indes dahinter die Absicht des Spekulierens mit diesen Aktien, dann ist dies von der Scharia her nicht gestattet.
 Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
                  Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
 
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