Rechtsnorm für das Testament für einen Erben
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Das Testament ist sowohl für einen Erben als auch für Andere im Rahmen des Drittels gemäß der ausschlaggebenden Meinung für die Fatwa und dem Urteil in den Aussagen einiger Gelehrten zulässig. Es ist auch für das, was über das Drittel hinausgeht, gestattet. Es wird jedoch vom über das Drittel Hinausgehenden erst durchgeführt, wenn die anderen Erben damit einverstanden sind.
Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes:
Wenn die testamentarisch verfügte Immobilie vom Drittel der Erbmasse durchgeführt wird, steht die gesamte Immobilie allen zu, denen sie vom Vater vermacht wurde – unter Ausschluss des ausgenommenen Sohnes. Geht sie indes über das Drittel hinaus, muss das Testament obligatorisch im Drittel durchgeführt werden, wobei es im über das Drittel Hinausgehenden erst durchgeführt wird, wenn alle Erben damit einverstanden sind, vorausgesetzt sie gehören zu denen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und das begreifen, wozu sie ihre Zustimmung geben. Sind einige Erben damit einverstanden und die anderen nicht, wird das Testament nur vom Anteil derjenigen durchgeführt, die dies gestatten, und nicht vom Anteil der anderen Erben.
Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!