Rechtsnom für die später zurückzuzahlende Brautgabe nach dem Ableben des Ehemannes
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Die später zurückzuzahlende Brautgabe ist eine gestundete Schuld für die Ehefrau beim Ehemann, wobei die Ehefrau darauf bei einem der beiden zuerst eintretenden Zeitpunkte Scheidung oder Tod einen Anspruch hat. Die Schulden werden von der Erbmasse vor deren Aufteilen getilgt, und zwar gemäß den folgenden Worten des Erhabenen im Zusammenhang mit den Anteilen der Erben:
مِنْ بَعْدِ وَصِيَّةٍ يُوصِي بِهَا أَوْ دَيْنٍ
... nach einem Testament, das man hinterlegt hat, und nach einer Schuld ...
(Sure 4, Vers 11)
Auf Grund dessen gilt Folgendes:
Nach dem Ableben des Ehemannes ist die später zurückzuzahlende Brautgabe der Witwe von der Erbmasse zu bezahlen, wobei sie aus seiner Erbmasse vor deren Verteilen an die Erben bezahlt wird und die Witwe zu ihnen gehört.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!