Bevollmächtigung zum Durchführen de...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bevollmächtigung zum Durchführen der Haddsch-Riten

Ihre Frage

ge dreht sich um Folgendes:
Ich habe Geld, das für die Durchführung des Haddsch reicht. Meine Gesundheit ermöglicht mir es jedoch nicht, selbst den Haddsch zu vollziehen. Darf ich also jemanden bevollmächtigen den Haddsch für mich zu vollziehen?
 

Antwort

 

        In einem von Al-Buchaarie und Muslim überlieferten Hadith berichtete Abdullah ibn Abbaas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!): "Als Al-Fadl ibn Abbaas hinter dem Gesandten Allahs (möge Allah der Erhabene ihn und seine Familie segnen und ihnen Wohlergehen schenken!) ritt, kam eine Frau vom Stamm Chath´am zum Gesandten Allahs (möge Allah der Erhabene ihn und seine Familie segnen und ihnen Wohlergehen schenken!) und sagte: »O Gesandter Allahs! Der Haddsch, den Allah SEINEN IHM anbetend Dienenden zur Pflicht macht, wurde verkündet, als mein Vater sehr alt war und sich auf dem Reittier nicht mehr festhalten konnte. Darf ich nun für ihn den Haddsch durchführen?« Da antwortete der Gesandte Allahs (Allah der Erhabene segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): »Ja! « Dies fand während des Abschiedshaddsch statt."
Wer sich nicht auf einem Reittier festhalten kann, wird im islamischen Recht Al-Ma´dub (eine Person, die zu den Orten der Haddsch-Riten nicht gelangen kann, weil sie sich eines Verkehrsmittels zu bedienen unfähig ist) genannt. Dementsprechend dürfen Sie jemanden zum Vornehmen des Haddsch für Sie bevollmächtigen.
 
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
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