Zwingen einer Tochter zum Tragen des Kopfschleiers
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Antwort
Zu den sehr häufig gestellten Fragen gehört folgende: Darf der Vater seine Tochter zum Tragen des Kopfschleiers zwingen und ihr den Unterhalt versagen, wenn sie ihn nicht trägt?
Antwort:
Der Vater hat die schariatische Vormundschaft über seine Tochter und darf sie von der Scharia her ohne Zwang oder Gewalt anweisen den Kopfschleier zu tragen. Vielmehr soll er die Methoden der islamischen Erziehung anwenden. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Tragen des Kopfschleiers und der Verpflichtung zum Unterhalt, denn der Unterhalt obliegt dem Vater, egal ob seine Tochter den Kopfschleier trägt oder nicht. Zur Barmherzigkeit des Islam gehört, dass er die Vernachlässigung des Verrichtens der Pflichten der Scharia nicht zu einem Kausalnexus für die Hinfälligkeit des Unterhaltes macht. Sie ist auch in diesem Fall eine Pflicht für ihn.
Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!