Chatten beider Geschlechter per Int...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Chatten beider Geschlechter per Internet

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ograph; text-align: justify; line-height: 21pt; text-indent: 36pt; margin: 0cm 0cm 10pt; unicode-bidi: embed; direction: ltr">Zu sehr häufig gestellten Fragen gehört folgende: Wie lautet die Rechtsnorm für das Chatten beider Geschlechter per Internet?

Antwort

 

           Das Chatten eines Mannes mit einer Frau, die einander fremd sind, ist nur im Rahmen der Notwendigkeit gestattet, denn dieses Chatten öffnet Unfug und Bösem Tür und Tor und stellt einen der Zugänge des Satans und einen Vorwand für Versuchung und zum Unmoralischen dar. Allah lobt die Gläubigen ihr Meiden dessen. So sagt der Erhabene:
وَالَّذِينَ هُمْ عَنِ اللَّغْوِ مُعْرِضُونَ
      Und diejenigen, die törichtes Gerede meiden.
(Sure 23, Vers 3)
 
           Weitere Erklärung der Rechtsnorm für das Chatten beider Geschlechter per Internet:
       Wenn dieses Chatten zwischen einem Mann und einer Frau, die einander fremd sind, stattfindet, so ist es untersagt und nur im Rahmen der Notwendigkeit gestattet, denn wiederholt gemachte Erfahrungen insbesondere in unserer Zeit zeigen, dass diese Art Gespräche neben dem, was sie an sinnlosem Zeitvergeuden und -verschwenden ohne einen wirklichen Nutzen enthält, Unfug und dem Bösem Tür und Tor öffnet sowie einen Zugang des Satans und einen Vorwand für Versuchung und zum Unmoralischen darstellt. Allah lobt die Gläubigen durch ihr Meiden dessen. So sagt der Erhabene:
وَالَّذِينَ هُمْ عَنِ اللَّغْوِ مُعْرِضُونَ
      Und diejenigen, die törichtes Gerede meiden.
(Sure 23, Vers 3)
             Der ob der Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene verbietet die Zusammenarbeit im Bösen. So sagt der Erhabene:
 
وَتَعَاوَنُوا عَلَى الْبِرِّ وَالتَّقْوَى وَلَا تَعَاوَنُوا عَلَى الْإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ وَاتَّقُوا اللَّهَ إِنَّ اللَّهَ شَدِيدُ الْعِقَابِ.
...   Und arbeitet zusammen in frommer Güte und Demut in Ehrfurcht gegenüber Allah und arbeitet nicht zusammen in Sünde und feindseligem Verhalten und seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allah! Allah ist wahrhaftig streng im Bestrafen!
(Sure 5, Vers 2)
           Allah ordnet das Blockieren des zur Versuchung führenden Vorwands an. So sagt der ob der Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene:
 وَلَا تَسُبُّوا الَّذِينَ يَدْعُونَ مِنْ دُونِ اللَّهِ فَيَسُبُّوا اللَّهَ عَدْوًا بِغَيْرِ عِلْمٍ كَذَلِكَ زَيَّنَّا لِكُلِّ أُمَّةٍ عَمَلَهُمْ ثُمَّ إِلَى رَبِّهِمْ مَرْجِعُهُمْ فَيُنَبِّئُهُمْ بِمَا كَانُوا يَعْمَلُونَ
      Und schmäht nicht diejenigen, die sie außer Allah anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne Wissen Allah schmähen! So haben Wir jeder Gemeinschaft ihr Tun ausgeschmückt erscheinen lassen. Hierauf wird ihre Rückkehr zu ihrem Herrn sein, und Er wird ihnen kundtun, was sie zu tun pflegten.
                                                                                               (Sure 6, Vers 108)
            Darüber hinaus soll die Frau nicht ihr Foto jemandem schicken, den sie nicht kennt, und zwar zu ihrem eigenen Schutz und zum Wahren ihrer Würde und Ehre, insbesondere zumal der unmoralische Gebrauch dieser Fotos sich seitens der Unfug treibenden moralisch Verdorbenen stark zugenommen hat. Dies gilt als eine unterschiedliche Kultur zu jener, zu der die Religion auffordert.
 Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
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