Macht das Ausleihen der Brautgabe v...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Macht das Ausleihen der Brautgabe von der Ehefrau die Ehe rechtsungültig?

Ihre Frage

n: justify; line-height: 21pt; text-indent: 36pt; unicode-bidi: embed; direction: ltr">Die Fragestellerin bittet um die Rechtsnorm für folgende Frage:

Macht das Ausleihen der Brautgabe von der Ehefrau seitens des Ehemannes vor der Eheschließung die Ehe rechtsungültig? Es ist zu erwähnen, dass der Ehemann die Darlehensschuld eine Zeitspanne nach der Ehe getilgt hat. Gilt die Festlegung dieser von der Ehefrau als Darlehensschuld geliehenen Brautgabe im Ehevertrag ohne Benachrichtigen des Sachwalters der Ehefrau als Betrug, der den Ehevertrag annulliert? Und wie lautet die Art und Weise für das Revidieren des Ehevertrags im Falle der Nichtigkeit? Denn der Sachwalter behauptet, dass der Ehevertrag nichtig sei und macht die Ehescheidung ob des Revidierens des Ehevertrages zur Bedingung.

Antwort

        Es ist rechtens, dass die Brautgabe sofort oder gestundet bezahlt wird. Hat der Mann den Wert der Brautgabe ausgeliehen, macht das nicht die Ehe nichtig. Es gibt keinen Unterschied dazwischen, ob der Schuldner diese Frau oder eine andere Frau heiratet. Dies schmälert nicht die Rechtsgültigkeit dessen Ehe mit ihr. Die Festlegung dieser von der Ehefrau ausgeliehenen Brautgabe im Ehevertrag wird überhaupt nicht als Betrug betrachtet. Die Behauptung, dass die Ehe nichtig sei, ist nicht rechtens, sonst wäre ja jede Ehe, in der eine gestundete Brautgabe bestimmt ist, nichtig.

 Auf der Grundlage dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes: Es ist ohne Bedeutung, dass der Sachwalter die Ehescheidung ob des Revidierens des Ehevertrages zur Bedingung macht, denn der Ehevertrag ist ja überhaupt nicht nichtig.

 Und Allah der Hocherhabene weiß es am besten!
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