Kauf von Immobilien per Bank

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Kauf von Immobilien per Bank

Ihre Frage

Wie lautet die Rechtsnorm für den Kauf von Immobilien per Bank? Es ist zu erwähnen, dass die Bank dem Verkäufer den Kaufpreis der Immobilie in bar zahlt, dann bezahlt der Käufer der Bank den Kaufpreis in Raten mit einer bestimmten Preiserhöhung für eine bestimmte Frist. Die Bank überreicht dem Käufer die Eigentumsurkunde, sobald er den Gesamtbetrag entrichtet hat.

Antwort

Es ist von der Scharia her gestattet, dass Verkauf und Finanzierung sowohl in Form von Sofortzahlung als auch in Form von Ratenzahlungen innerhalb bestimmter Fristen – sei dies durch eine Bank oder nicht – durchgeführt werden. Die Erhöhung des Kaufpreises wegen Verzögerung der Zahlung ist nach überwiegender Mehrheit der Rechtsgelehrten von der Scharia her gestattet. Denn dies gehört zum Wiederverkauf mit Gewinnangabe, zu einer von der Scharia her zulässigen Verkaufsform, bei der man eine Erhöhung des Kaufpreises wegen Verzögerung der Zahlung bedingen darf. Denn der Zahlungsaufschub, selbst wenn er an sich kein Geld ist, ist beim Wiederverkauf mit Gewinnangabe ein Grund für die Erhöhung des Kaufpreises, solange der Zahlungsaufschub wegen dieser Erhöhung vereinbart wurde und die beiden Vertragsparteien sich darauf verständigten. Darüber hinaus gibt es dafür keinen Hinderungsgrund und die Menschen brauchen dies dringend, seien sie nun Käufer oder Verkäufer.
Die Bank gilt in diesem Fall als Vermittler, der die Ware kaufen, besitzen (egal ob tatsächlich oder übertragen) und danach dem Käufer in Raten mit einer Kaufpreiserhöhung wegen der Verzögerung des Zahlungstermin verkaufen darf. Die Rechtsregel der Scharia lautet: "Liegt die Ware im Mittelwert, besteht kein unerlaubter Zuwachs."
Dementsprechend ist das angefragte Geschäftsgebaren erlaubt.
Und Allah der Erhabene weiß es am besten!
 

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