Rechtsnorm für Feiern verschiedener...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Feiern verschiedener religiöser Ereignisse

Ihre Frage

Wir feiern verschiedene religiöse Ereignisse, wie die Nacht der Bestimmung, die Nachtreise des Propheten von Mekka nach Jerusalem und dessen Aufstieg von Jerusalem in die Himmelssphären, den ehrwürdigen Geburtstag des Propheten usw. Dies erfolgt durch Versammlung auserlesener Scheiche und Gelehrter, die einige religiöse Vorträge zu diesen Anlässen halten. Dabei finden auch einige Wettbewerbe statt, neben den religiösen flehentlichen Bitten, und zwar unter Zuhilfenahme von Lautsprechern außerhalb sowie innerhalb der Moschee. Man schmückt die Moschee außerhalb mit Lampen und manchmal nehmen wir die Feier als Video auf. Wir verteilen auch Getränke und Süßigkeiten und zeichnen diejenigen aus, die den ehrwürdigen Quran auswendig gelernt haben und die ihn unterrichten, sowie die fleißigen Arbeiter in der Moschee. Wie sieht die Religion das Feiern auf diese Weise?

Antwort

Beim Feiern verschiedener religiöser Ereignisse handelt es sich um eine empfehlenswerte Angelegenheit, solange es dabei nicht um etwas geht, was von der Scharia her verboten ist, denn die ehrwürdige Scharia ordnet das Erinnern an die Tage Allahs des Erhabenen an, und zwar in den Worten des Hochmajestätischen:

Und erinnere sie an die Tage Allahs...
(Sure 14:5)

Die edle Sunna informiert uns über Ähnliches insofern, als in der Sammlung authentischer Hadithe von Muslim überliefert ist, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) am Montag jeder Woche fastete und sagte: „An jenem Wochentag wurde ich geboren.“
In den Sammlungen authentischer Hadithe von Al-Buḫārī und Muslim ist überliefert, dass Ibn Abbās (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) sagte: „Als der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) nach Medina kam, fand er die Juden am ´Āšūrā`-Tag (am 10, Al-Muḥarram) fasten, und er fragte sie: »Was ist das für ein Tag, an dem ihr fastet?« Sie antworteten: »Das ist ein großartiger Tag, an dem Allah der Hochmajestätische Moses und dessen Anhänger errettete und Pharao und dessen Anhänger ertrinken ließ, woraufhin Moses an diesem Tag aus Dankbarkeit fastete, und deswegen fasten wir an diesem Tag.« Der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) entgegnete: »Wir haben mehr Recht und Anspruch auf Moses als ihr.« Danach fastete der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) an diesem Tag und ordnete das Fasten an ihm an.“
Dementsprechend ist das Feiern religiöser Ereignisse auf die erwähnte Weise eine legitime Angelegenheit und es besteht darin weder eine Verwerflichkeit noch eine unerlaubte Neuerung religiöser Dinge; vielmehr gehört es zur Hochehrung der Riten Allahs des Erhabenen:

... Und wer die Riten Allahs hoch ehrt – sie gehören ja in den Herzen wahrhaftig zur demütigen Ehrfurcht gegenüber Allah!
(Sure 22:32)

 

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