Qualifiziert der Erwerb religiöser ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Qualifiziert der Erwerb religiöser Bildung jemanden zur Fatwa-Erteilung in unkomplizierten Angelegenheiten?

Ihre Frage

izierten Angelegenheiten, wenn ich religiös gebildet bin?

Antwort

Dem Fatwa-Erteilen kommen ein imposanter Status und eine enorme Position zu. Der Mufti nimmt in der Gemeinschaft der Muslime die Stelle des Propheten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) ein und ist dessen Sachwalter bei Verkündung von Rechtsnormen.

Imam An-Nawawi äußerte in seinem Werk Al Madschmu: "Wisse, dass das Erteilen von Fatwas hochbedeutsam, von starkem Eindruck und verdienstvoll ist, da der Mufti der Erbe der Propheten (Allahs Segnungen und Friede seien mit ihnen!) ist und nimmt eine Kollektivpflicht wahr, auch wenn er Fehlern ausgesetzt ist. Deswegen sagte man: "Ein Mufti ist der Unterzeichnende im Auftrag Allahs, des Erhabenen." Zitatende.

Man muss zwei Dinge sorgfältig auseinanderhalten: Zum einen, dass jemand mittels Bildung und Wissenserwerb eine oder mehrere Rechtsnormen kennt und diese dann anderen mitteilt, wobei man diese Weitergabe nicht Rechtsgutachten nennt, und zum anderen, dass man als Mufti von Allah, dem Erhabenen, SEINE Religion übermittelt und Leute SEINEN Willen lehrt. Der Mufti weiß, wie die Normen Allahs, des Erhabenen, in die jeweils entsprechende Realität umzusetzen sind, so dass sie die Absichten der Scharia verwirklichen und mit den Interessen der Menschen in Einklang stehen.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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