Ist durch das Stillen mittels eines...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Ist durch das Stillen mittels eines den Milchfluss unterstützenden Gerätes ein Heiratsverbot begründet?

Ihre Frage

nkind in unsere Obhut genommen. Meine Frau stillte es mittels eines den Milchfluss unterstützenden Gerätes und gab dann dem Kind die Milch zu trinken. Dies geschah drei Monate lang. Wird das Kind also als ein Bruder meiner Töchter angesehen und ist es ihm verboten diese zu heiraten?

Antwort

Der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "An Milchverwandtschaft ist verboten, was an Abstammung verboten ist." (Überliefert von Al-Buchari und Muslim.)

Das zum Heiratsverbot führende Stillen unterliegt Elementarpflichten:

Die Amme: Sie muss eine vitale Frau sein, bei der eine Entbindung denkbar ist, gleich ob sie Jungfrau, verheiratet, geschieden oder deren Ehemann gestorben ist.

Die Milch: Das Bleiben ihres Zustandes wie bei ihrem Austritt aus der Brust ist keine Voraussetzung. Der schafiitische Imam An-Nawawi sagt in seinem Werk Raudatu-t-Talibin (Garten der Suchenden): "Falls sie sich durch Säuern, Gerinnen oder Kochen ändert respektive zu Käse, Quark, Butter oder Buttermilch und das Kind davon gespeist wurde, führt das ob des Gelangens der Milch in den Magen und ob des Erfolgens der Ernährung zum Verbot. Falls ferner in ihr eine Speise eingeweicht wird, begründet sich das Verbot." Zitatende. Und auch das Gelangen der Milch Mal für Mal in einer einzigen Weise wird nicht vorausgesetzt; falls das Kind vielmehr einmal gestillt, ein anderes Mal die Milch in seinen Schlund gegossen und wiederum ein anderes Mal in seine Nase eingeflößt wird, bis die Anzahl erreicht ist, ergibt sich das Heiratsverbot.

Die Stelle: Es ist der Magen des lebenden Kinds oder das, was die Bedeutung eines Magens hat. Also ergibt sich aus dem Gelangen in den Magen das Heiratsverbot, gleich ob das Kind gesäugt oder die Milch gemolken und in seinen Schlund gegossen wird, bis sie in den Magen gelangt.

Mit Kind ist gemeint, wer das Alter von zwei Mondjahren noch nicht erreicht hat. War der erste Monat kein ganzer Monat, rechnet man mittels der Neumonde nach ihm dreiundzwanzig Monate und vervollständigt die dreißig Tage des unvollständigen Monats vom fünfundzwanzigsten Monat. Der Beginn der zwei Mondjahre wird von der Trennung des Kindes vom Mutterleib gerechnet.

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes: Ist die Milch, die das in der Frage erwähnte Kind saugte, von Ihrer Ehefrau genommen und hat diese es mehr als viermal während seiner ersten zwei Mondjahre gestillt, so ist es ob dieser Stillweise Ihr beider Sohn und ein Bruder Ihrer Kinder und es ist ihm verboten, eine der Töchter zu heiraten, wobei es ihm erlaubt ist, mit ihnen wie deren leiblicher Bruder in einem Verwandtschaftsverhältnis umzugehen; und auch er wird eine für sie unverheiratbare Person.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas