Rechtsnorm der wahren Religion Isla...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm der wahren Religion Islam für Euthanasie

Ihre Frage

chtsnorm des Islam für Euthanasie gefragt, dass also der Kranke den Arzt das Beenden seines Lebens ob der Heftigkeit seiner Schmerzen oder seiner Belastung verlangt oder der Arzt ex officio anordnet, dass es für diesen Kranken vorzuziehen sei zu sterben als behindert und unter Schmerzen zu leben.

Antwort

Allah, majestätisch ist seine Erhabenheit, ist der Barmherzigste für SEINE anbetend Dienenden, ja ER ist dem Menschen gegenüber sogar noch barmherziger als dessen Mutter, als dessen Vater und als alle Leute. ER sagt in SEINEM Koran:

Und eure Gottheit ist eine Eins-Seiende Gottheit. Es gibt keine Gottheit außer IHM, dem Allerbarmer, dem Allbarmherzigen.
(Sure 2, Vers 163)

Weiterhin sagt ER in SEINEM Koran:

... Und MEINE Barmherzigkeit umfasst alles ...
(Sure 7, Vers 156)

Die Verse im ehrwürdigen Koran mit dieser Bedeutung sind von großer Anzahl und die Aussagen des Propheten, des Verkünders guter Botschaft und des Warners (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!), erwähnen diese Bedeutung ganz klar und eindeutig. Dieser Körper, den Allah, der Erhabene, dem Menschen gab, ist nicht dessen Eigentum, mit dem er tun und lassen kann, was er will; vielmehr ist er ein anvertrautes Gut, nach dem er am Auferstehungstag vor dem Schöpfer, dem majestätisch Hocherhabenen, gefragt wird. Der Allmächtige sagt in SEINEM Koran:

Und stürzt euch nicht mit euren Händen ins Verderben! Und tut Gutes! Fürwahr, Allah liebt die Gutes Tuenden!
(Sure 2, Vers 195)

Der Kranke, der vom Arzt verlangt, sein Leben auf die eine oder andere Weise zu beenden, gilt als Selbstmörder. Allah, der Allmächtige und Majestätische, bewahre!

Al-Buchari und Muslim veröffentlichten in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!), dass dieser sagte: "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: «Wer sich von einem Berg stürzt und so Selbstmord begeht, der ist im Höllenfeuer, wo er sich für immer und ewig hinabstürzen und verweilen wird. Und wer Gift zu sich nimmt und so Selbstmord begeht, dessen Gift wird in seiner Hand sein und er wird es im Höllenfeuer für immer und ewig trinken und in ihm verweilen. Und wer durch ein Stück Eisen Selbstmord begeht, dessen Stück Eisen wird in seiner Hand sein und er wird sich damit im Höllenfeuer in seinem Bauch für immer und ewig Wunden beibringen und dort verweilen.»"

Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte ferner in einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith: "Ein Mann, der vor euch lebte, litt an einem Geschwür, und als es ihn belästigte, nahm er einen Pfeil aus seinem Köcher und riss sich mit ihm das Geschwür auf, so dass das Blut nicht aufhörte zu fließen, bis er starb. Euer HERR sagte: «ICH verwehrte ihm das Paradies»."

Es gibt noch viele andere Hadithe zu diesem Thema.

Was nun aber das Beenden des Lebens eines Kranken zu dessen Wohl durch den Arzt ex officio betrifft, so handelt es sich – Allah, der Erhabene, bewahre! – um illegales Töten einer Seele. Unser gepriesener und erhabener Herr sagt:

Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Vergeltung ist die Hölle als ewig darin Verweilender. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Pein.
(Sure 4, Vers 93)

Und Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Das Blut einer muslimischen Person, die bekennt, dass es keine Gottheit außer Allah gibt und dass ich Allahs Gesandter bin, ist nur in drei Fällen erlaubt: eine Seele für eine Seele, der Ausübende außerehelichen Geschlechtsverkehrs durch eine verheiratete Person und wer von der Religion abfällt und sich von der Gemeinschaft der Muslime trennt."

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage ist Euthanasie mit seinen beiden in der Frage angedeuteten Teilen von der Scharia her verboten; sie gehört zu den Todsünden, wie es in vielen Hadithen unseres Propheten Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) steht. So müssen die Ärzte wissen, dass es keinen Gehorsam gegenüber einem sich dem Schöpfer widersetzenden Geschöpf geben darf, was auch immer für derartige Bitten der Kranke äußern mag; sie dürfen es ihm nicht gewähren und keine Seele widerrechtlich töten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! 

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