Scharia-Norm hinsichtlich Adoption

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Scharia-Norm hinsichtlich Adoption

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tlich Adoption.

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Der Islam hält zur Obhutnahme hinsichtlich einer Waise, zu deren Erziehung, zum Wohltun dieser gegenüber und zum Kümmern um deren Angelegenheiten und Interessen an. Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) erklärte sogar, dass derjenige, der eine Waise in seine Obhut nimmt, mit ihr im Paradies sein werde. Er sagte sogar in einem von Al-Buchari überlieferten Hadith: "Ich und derjenige, der eine Waise in Obhut nimmt, werden wie diese beiden zusammen im Paradies sein." Dabei wies er auf Zeige- und Mittelfinger. Und in einem von Muslim überlieferten Hadith sagte er: "Ich und derjenige, der eine Waise in Obhut nimmt, ob diese nun zu seiner Familie gehört oder nicht, werden wie diese beiden zusammen im Paradies sein." Er sprach das Paradies demjenigen zu, der mit einer Waise sein Essen und Trinken teilt, indem er (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Ahmad überlieferten Hadith sagte: "Wer eine Waise von muslimischen Eltern an seinem Essen und Trinken teilhaben lässt, bis diese seiner nicht mehr bedarf, der ist des Paradieses wahrlich würdig."

In einem von At-Tabarani überlieferten, direkt auf den Propheten zurückführbaren Hadith berichtete Ibn Umar (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!), dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Fürwahr! Das liebste Haus bei Allah ist das Haus, in dem einer Waise Ehre erwiesen wird."

In einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith berichtete Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: «Der sich um eine Witwe und einen Bedürftigen Bemühende ist wie der sich auf dem Weg Allahs Bemühende – und ich denke, er sagte – und wie der Betende, der nicht nachlässig ist, und der Fastende, der sein Fasten nicht bricht.»"

Was nun aber die Adoption betrifft, so handelt es sich um das Annehmen einer Person an Kindes Statt. Der Islam verbietet die Adoption rechtsverbindlich und erklärt deren Auswirkungen für nichtig, und zwar gemäß den Worten Allahs:

... Und ER machte eure Adoptivsöhne nicht zu euren leiblichen Söhnen. Das ist euer Gerede aus euren Mündern. Und Allah spricht die Wahrheit und ER führt auf den rechten Weg. Nennt sie nach ihren Vätern, das ist gerechter bei Allah! Wenn ihr nun ihre Väter nicht kennt, dann sind sie eure Brüder in der Religion und eure Schutzbefohlenen ...
(Sure 33, Verse 4-5)

Der Islam weist ferner denjenigen, der ein Kind in seine Obhut nimmt, an, dieses nicht sich selbst, sondern seinem Vater genealogisch zuzuschreiben, falls es einen bekannten Vater hat. Ist aber dessen Vater unbekannt, wird es "Schutzbefohlener" oder "Bruder in der Religion" genannt. Somit untersagt der Islam den Menschen das Verdrehen von Tatsachen und schützt die Rechte der Erben vor Verlust respektive Verminderung. Der Islam verhindert somit auch das verwirrende Vermengen von verwandtschaftlich Außenstehenden mit deren Alleinsein – verkörpert durch das Vermengen des Adoptivsohns respektive der Adoptivtochter mit den zur Heirat Verwehrten des Adoptierenden und dessen leiblichen Söhnen und Blutsverwandten. Denn dies ist ein weitreichendes Unheil, dessen Übel nur Allah, der Erhabene, kennt, DER um den weiß, den ER erschaffen hat. Und ER ist der Feinfühlige und Allkundige.

Demgemäß sind die Verantwortungen der Obhutnahme im Islam alle Verantwortungen und Pflichten der Adoption mit Ausnahme dessen, was der Islam an Veränderung der genealogischen Abstammungen – und was sich daraus an Auswirkungen ergibt – untersagt hat.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! 

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