Spekulation mit Gewinnfestlegung
Ihre Frage
Und wie versichere ich mich ihrer Seriosität, damit sie mit mir kein Spiel treiben?
Antwort
Beinhaltet die Vereinbarung zwischen dem Fragesteller und dessen Partnern die Verpflichtung des Fragestellers zum Stammkapital und der Partner zur Arbeitsleistung, wobei der Gewinn in Prozentsätzen vom Reingewinn ausgeschüttet wird, ist nichts dagegen einzuwenden. Dies ist die schariatische Spekulationsform.
Das Festlegen eines bestimmten Betrages, der dem Kapitalbesitzer als Gewinn zugeführt wird, oder eines Prozentsatzes vom Stammkapital ist von der Scharia her nicht gestattet.
Man kann sich – vor und nach Vertragsabschluss – dagegen, dass die Partner ihr Spiel treiben, durch Folgendes absichern: Vorher durch sorgfältiges Auswählen seiner Partner sowie Konsultieren von Gelehrten und Sachverständigen. Danach durch Zeigen einer ehrlichen Gesinnung und Kontrolle sowie ebenfalls Konsultieren von Gelehrten und Sachverständigen. Sowohl vorher als auch danach:
... Und wer Allah fürchtet, dem schafft ER einen Ausweg. Und ER versorgt ihn, von wo er nicht vermutet ...
(Sure 65, Verse 2-3)
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!