Hörbares Aussprechen der Basmala im...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Hörbares Aussprechen der Basmala im Gebet

Ihre Frage

nbsp;    Es wird um eine Rechtsnorm für das hörbare Aussprechen der Basmala im Gebet gebeten. Ist es absolut verbindlich vorgeschrieben, so dass man nicht hinter jemandem betet, der die Basmala nicht laut ausspricht? Oder sind das hörbare Aussprechen und das lautlose Sprechen gleichermaßen erlaubt?

Antwort

        Bei der Frage des hörbaren Aussprechens der Basmala handelt es sich um eine bei den Gelehrten umstrittene Angelegenheit.

    So vertreten die Schafiiten die Ansicht der Zulässigkeit des hörbaren Aussprechens, während andere Gelehrte meinen, dass das lautlose Sprechen vorzuziehen sei.

    Diese Angelegenheit zählt zu den während des Gebetes freiwillig praktizierten Formen, die den Grad einer stark erwünschswerten Sunna nicht erreichen. Es gibt darüber unterschiedliche Meinungen, und es geht um eine umfangreiche Angelegenheit. Es ist in der Scharia festgelegt, dass man das Unterlassen dessen missbilligt, über dessen Durchführung es eine einzige Meinung gibt oder über dessen Durchführung das Verbot einhellig vereinbart ist. Es gibt mithin kein Abstreiten von Themen mit Meinungsverschiedenheiten.

    Wer dementsprechend die Basmala hörbar ausspricht, macht etwas Richtiges, und wer sie lautlos spricht, macht ebenso etwas Richtiges. Derartige umstrittene Angelegenheiten sollen weder Unruhe, Streit noch Spaltung unter den Muslimen verursachen. Es reicht uns vielmehr das höfliche Benehmen unserer rechtschaffenen Urahnen, dessen sie sich bei deren umstrittenen Rechtsfragen und selbstständigen Meinungen befleißigten, als Vorbild.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es besten! 
 

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas