Gebetsruf vor der Zeit des Morgengrauens
Ihre Frage
Wie lautet nun die Scharia-Norm dafür?
Antwort
Al-Buchari und Muslim überlieferten nach einer Aussage von Ibn Umar und der Mutter der Gläubigen A'ischa (möge Allah an ihnen Wohlgefallen finden!) in ihrer jeweiligen Sammlung authentischer Hadithe, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Bilal ruft noch während der Nacht zum Gebet, so esset und trinket, bis Ibn Umm Maktum zum Gebet ruft!" Die meisten Gelehrten führen diesen Hadith als Beweis für die Legitimität des Gebetsrufes vor dem Morgengrauen an. Dafür schuf Imam Al-Buchari in seiner Sammlung authentischer Hadithe ein eigenes Kapitel mit seinen Worten "Kapitel des Gebetsrufes vor dem Morgengrauen". Beim Praktizieren dieser Sunna soll man jedoch auf die Verhältnisse der Leute Rücksicht nehmen, denn im Islam gibt es kein Schadenerleiden und kein Schadenzufügen – unabhängig davon, ob man einen Vorteil daraus gewinnt oder nicht –, so dass die Bewohner der Ortschaft darin Übereinstimmung erzielen sollten, was für das Erlangen des Gewünschten genug ist, nämlich der Hinweis für diejenigen, die die Suhur-Mahlzeit vor dem Fasten für den bevorstehenden Tag einnehmen oder das Witr-Gebet vor Anbruch der Morgendämmerung oder anderes verrichten möchten. Dies besteht aber im ersten Gebetsruf von bestimmten Moscheen in der Ortschaft, die den gewünschten Zweck erfüllen, ohne Zusätzliches an anderen Rufen dazu, damit das Gewünschte ohne Störung erlangt wird.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!