Nachholen versäumter Gebete
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Der übereinstimmenden Meinung der vier sunnitischen Rechtsschulenbegründer zufolge muss man versäumte Gebete nachholen, und zwar gemäß einem von Al-Buchari nach einer Aussage von Abdullah Ibn Abbas (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Tilgt die Schulden Allahs, denn Allah hat mehr Anspruch auf das Tilgen !" Darüber hinaus sagte der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) gemäß einem Hadith von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Anas Ibn Malik (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Wer ein Gebet vergessen hat, muss es verrichten, wenn er sich daran erinnert; eine andere Sühne gibt es dafür nicht."
Wenn nun also schon der Vergessende das Gebet nachholen muss – trotz Nicht-Anrechnung als Sünde und Nicht-Vorhandenseins von etwas Verbotenen –, dann muss dies erst recht derjenige tun, der das absichtlich machte, und zwar unter Hinweis des Näherliegenden auf das Fernerliegende. In seiner Erklärung der Sammlung authentischer Hadithe von Muslim sagte Imam An-Nawawi (möge Allah SICH seiner erbarmen!): "Einige Anhänger der zahiritischen Rechtsschule hatten die nicht ausschlaggebende Meinung, die besagt, man brauche das ohne Entschuldigungsgrund versäumte Gebet nicht nachzuholen. Sie behaupteten, es handle sich dabei um eine derart gravierende Angelegenheit, dass man der Bestrafung für deren Sünde nicht durch deren Nachholen entgehen könne. Dies sind Irrtum und Ignoranz seitens der Behauptenden. Und Allah weiß es am besten!" Zitatende.
Wer also für eine gewisse Zeitspanne Gebete versäumte, seien sie wenig oder viel, der muss sich wieder reuevoll Allah, dem Erhabenen, zuwenden und mit dem Nachholen der versäumten Gebete beginnen. Er soll in Verbindung mit jedem neu fälligen Gebet ein versäumtes Gebet nachholen also ohne die nicht als Pflicht geltenden Sunna-Gebete, und sich damit begnügen, denn die Belohnung einer religiösen Pflicht ist höher als die einer freiwillig zusätzlichen Leistung.
In einem von Abu Dawud nach einer Aussage von Abu Qatada Al-Ansari (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith wies der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) auf den Vorzug des Nachholens eines versäumten Gebets in Verbindung mit einem ähnlichen neu fälligen Gebet durch folgende Worte hin: "Verrichtet morgen einer von euch das Morgengebet in dessen festgesetzten Zeit, soll er ein ähnliches versäumtes Gebet nachholen." Al-Chattabi sagte: "Es sieht so aus, als ob diese Angelegenheit erwünscht ist, damit man den Vorzug der früheren festgesetzten Zeit beim Nachholen gewinnt." Zitatende.
Eine Person soll damit eine Zeitlang fortfahren, die der Zeitspanne, in der sie das Gebet unterließ, gleichkommt, bis es wahrscheinlich ist, dass sie die versäumten Gebete nachgeholt hat. Ereilt sie der Tod, bevor sie das ihr obliegende Nachholen voll erfüllt hat, wird ihr Allah, der Erhabene, so ER will, durch SEINE Huld und Güte verzeihen.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!