Umfang des für die Zakat am Ende de...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Umfang des für die Zakat am Ende des Fastenmonats vorgeschriebenen halben Sa'-Hohlmaßes

Ihre Frage

möchte über den Umfang des für die Zakat am Ende des Fastenmonats vorgeschriebenen halben Sa'-Hohlmaßes in Gramm informiert werden, und zwar gemäß einer international anerkannten Bewertung und gemäß dessen, was die islamische Forschungsakademie in Kairo festlegte. Zu erwähnen ist, dass wir der hanafitischen Rechtsschule folgen.

Antwort

Im islamischen Recht der Hanafiten ist festgelegt, dass die Zakat des Fastenbrechens ein halbes Sa'-Hohlmaß Weizen, dessen Mehl, dessen Stängel oder Rosinen respektive ein Sa'-Hohlmaß Datteln oder Gerste beträgt.

As-Sa' ist das Hohlmaß der Leute von Medina. Es beläuft sich auf vier Mud. Ein Mud beträgt Handvoll von zwei normal großen Händen, ohne sie zur Faust zu ballen. Es beträgt bei den Hanafiten zwei irakische Ratl. Das irakische Ratl ist bei ihnen ein halbes sogenanntes "Mann", wobei eine dieser Einheit "Mann" zweihundertundsechzig Dirham beträgt. Bei den Hanafiten beläuft sich der Dirham auf dreieinachtel Gramm (3,125 g).

Auf Grund dessen gleicht ein Mann bei den Hanafiten 260×3,125 = achthundertundzwölfeinhalb Gramm (812,5 g). Dies ist auch das Maß von zwei irakischen Ratl. Somit betragen vier Mud: 812,5 × 4 = dreieinviertel Kilogramm (3,25 kg),

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage gilt Folgendes: Wer die Zakat am Ende des Fastenmonats in Weizen, dessen Mehl, dessen Stengel oder Rosinen entrichten möchte, der wiegt nach den Hanafiten ein halbes Sa'-Hohlmaß ab, was einem Kilogramm und sechshundertfünfundzwanzig Gramm entspricht. Wer aber Datteln oder Gerste entrichten möchte, der wiegt ein vollständiges Sa'-Hohlmaß ab, was dreieinviertel Kilogramm entspricht.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

Dies teilen:

Zusammenhängende Fatwas