Verwendung von Schweinebindegewebe in wissenschaftlichen Tierexperimenten mit dem Ziel Menschen zu nutzen
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Allah, der Erhabene, sagt:
Und ER machte euch dienstbar, was in den Himmeln und auf Erden alles von IHM. Fürwahr, darin sind gewiss Zeichen für Leute, die nachdenken!
(Sure 45, Vers 13)
Und der Mächtige sagte auch:
ER ist DERJENIGE, DER für euch erschuf, was auf Erden alles ...
(Sure 2, Vers 29)
Diese beiden Koran-Verse und andere Scharia-Texte legen unter anderem dar, dass Allah, der Erhabene, DER den Menschen zwecks der Anbetung SEINER und der Kultivierung SEINER Erde erschuf und ihn dadurch ehrte, dass ER ihn SELBST erschuf und in ihn von SEINEM Geist einhauchte und SEINE Engel sich vor ihm niederwerfen ließ, für dieses einzigartige Geschöpf ob dieser edlen Aufgabe und dieses wichtigen Auftrags alles, was sich in den Himmeln und auf Erden befindet, dienstbar machte. Das bedeutet, dass Allah, der Hochmajestätische, dieses Erschaffene zum Gehorsam gegenüber dem Menschen aufforderte und es durch SEINE Erlaubnis ihm gegenüber gefügig machte, handle es sich nun um Tiere, unbelebte Körper oder anderes.
Wenn es sich so verhält, so ist es nur recht und billig, dass die niederen unter den Geschöpfen Allahs, des Erhabenen, mehr als die anderen Geschöpfe Priorität hinsichtlich der Dienstbarkeit und Fügsamkeit gegenüber dem Menschen haben. Zu diesen gehört auch das Schwein, das nach Meinung der meisten Gelehrten in toto unrein ist. Gibt es für die Allgemeinheit der Menschen mittels durchgeführter Laborexperimente beim Schwein oder bei dessen Gewebe einen erhofften Nutzen und ist dieser Nutzen bei einem anderen Tier gar nicht oder nur in kleineren Mengen als der in den Experimenten mit dem Schwein erzielten vorhanden, so fördert dies eventuell das Zulassen und rückt auf bis zur Empfehlung oder Verpflichtung.
Der Islam spornt zum Wissen an und lobt die Gelehrten in mehreren Koran-Versen und Hadithen. Dazu gehören die Worte des Erhabenen:
... Es fürchtet nun aber Allah niemand anders von SEINEN anbetend Dienenden als die Gelehrten ...
(Sure 35, Vers 28)
Und die Worte des Gepriesenen:
...Fürwahr, hierin sind gewiss Zeichen für die Wissenden.
(Sure 30, Vers 22)
Der Allmächtige sagt ferner:
Sprich: ... Betrachtet, was in den Himmeln und auf Erden! ...
(Sure 10, Vers 101)
In einem von Abu Dawud und At-Tirmidhi nach einer Aussage von Abu Ad-Darda' (möge Allah, der Erhabene, an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah, der Erhabene, segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Wer einen Weg beschreitet auf ihm Wissen zu suchen, dem wird Allah dafür einen Weg der Wege zum Paradiesgarten ebnen. Fürwahr! Die Engel breiten ihre Flügel in Zufriedenheit mit dem Suchenden nach Wissen aus. Fürwahr! Jeder in den Himmeln und auf Erden und die Wale inmitten des Wassers bitten für den Wissenden um Vergebung. Und fürwahr! Der Vorzug eines Wissenden vor einem anbetend Dienenden ist wie der Vorzug des Vollmondes vor allen anderen Gestirnen. Und fürwahr! Die Wissenden sind die Erben der Propheten. Und fürwahr! Die Propheten hinterließen als Erbschaft weder einen Dirham noch einen Dinar. Sie hinterließen vielmehr Wissen. Wer mithin Wissen sammelt, der sammelt ein reichhaltiges Glück."
Die Rechtsnorm einer Sache ist nicht vorstellbar, bevor man sich diese Sache vorstellt. Und dies ist nicht möglich außer durch Wissen. Das Wissen um das Schwein und andere Tiere um aus ihm einerseits Nutzen zu ziehen oder andererseits Vorsicht walten zu lassen stellt sich nur durch Kontakt mit ihm und unmittelbare Nähe zu ihm ein. Gibt es kein Ziel für den Umgang mit dem Schwein im Labor Befindlichen außer dem Wissen um einige Weisheiten dessen Verbotes seitens der ehrwürdigen Scharia, reicht dies schon als edles Ziel, das die Beschäftigung mit ihm im Labor und das Experimentieren mit ihm von der Scharia her zulässig macht.
Dementsprechend und in Beantwortung der Frage gibt es von der Scharia her ob des beabsichtigten Ziels keinen Einwand gegen das Durchführen der in der Frage erwähnten Experimente, wobei man von einer unmittelbaren Berührung möglichst Abstand nehmen soll, und zwar wenn das Schwein oder der ohne etwas Trennendes berührende Mensch feucht ist, denn das Schwein ist nach Meinung der meisten Gelehrten – wie oben erwähnt – rituell unrein. Und das Sich-Zulegen von Unreinheit ohne Notwendigkeit ist von der Scharia her nicht zulässig. Erfordert die Angelegenheit also das Berühren des Schweins, sollte man als Ausweg aus der schwierigen Lage und Restriktion der Rechtsschule von Imam Malik folgen, die das Schwein als rituell rein betrachtet.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!