Art und Weise der Verteilung von Fleisch und Innereien sowie Häuten und Fellen eines Schlachtopfers
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Das Schlachtopfer ist eine besonders stark wünschenswerte Sunna des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!); denn der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von At-Tirmidhi und Ibn Madscha überlieferten Hadith: "Keine Handlung, die ein Mensch am Opfertag ausführt, ist Allah, dem Hochmajestätischen, lieber als das Schächten; denn ein Opfertier kommt am Auferstehungstag mit seinen Hörnern, Hufen und Haaren. Und sein Blut erreicht Allah, bevor es auf den Erdboden fließt. So macht es gern!"
Ein Opfernder hat die freie Wahl, von seinem Schlachtopfer zu essen oder aus dessen Fleisch und Innereien sowie Häuten und Fellen ganz oder teilweise Nutzen zu ziehen oder es ganz oder teilweise als Almosen zu geben oder es ganz oder teilweise zu verschenken. Es ist jedoch unzulässig die Häute und Felle dem Metzger als Honorar zu geben oder sie zu verkaufen.
Das Beste bei einem Schlachtopfer ist, dass es in drei Teile aufgeteilt wird: ein Drittel für den Opfernden und dessen Familie, ein Drittel für die Verwandten und ein Drittel für die Armen.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!