Wird die Sünde des außerehelichen Geschlechtsverkehrs durch die Heirat des Partners beim außerehelichen Geschlechtsverkehr aufgehoben?
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Der außereheliche Geschlechtsverkehr gilt als eine der Todsünden, deren Bürde durch Reue abgenommen wird. Zu den Bedingungen dieser Reue gehört nicht, dass derjenige, der den außerehelichen Geschlechtsverkehr trieb, die Frau, mit der er dieses Verbrechen beging, heiratet. Reue bedeutet vielmehr, dass man dem außerehelichen Geschlechtsverkehr entsagt und dieses Handeln bereut und sich fest dazu entschließt diese Sünde nicht wieder zu begehen. Wer also bereut, dem wendet Allah vergebend SEINE Gnade wieder zu, egal ob man danach heiratet oder nicht. Dementsprechend hängt die Reue mit der Heirat nicht zusammen, auch wenn die Anständigkeit den Deckmantel des Schweigens über diejenige, mit der der Mann fehlging, erfordert. Wenn beide bereuen und für die Heirat zueinander passen, ist es erwünscht, dass sie einander heiraten.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!