Rechtsnorm für Schlachtopfer

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Schlachtopfer

Ihre Frage

opfer im Islam? Ist es Sunna oder eine religiöse Pflicht?

Antwort

Allah ordnete das Schlachtopfer im Islam zur Aufrechterhaltung der Erinnerung an Abraham (Friede sei mit ihm!) und zur Bereicherung der Menschen am Festtag an, wie Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Malik in seinem Werk Al-Muwata überlieferten Hadith sagte: "Es sind nun aber nichts weiter als Tage für Essen, Trinken und Gedenken Allahs, des Hochmajestätischen." 

Unter Schlachtopfer ist das zu verstehen, was man an Kamelen, Kühen und Schafen am Opfertag und an den drei auf den Opfertag folgenden Tagen als Annäherung an Allah, den Erhabenen, schächtet.

Der Grundsatz dessen Legitimität sind die Worte des Erhabenen:

Fürwahr, WIR gaben dir den Fluss der Fülle des Guten namens Kauthar! So verrichte das rituelle Gebet für deinen HERRN und schächte! 
                                                                                      (Sure 108, Verse 1-2)

Was die Rechtsnorm eines Schlachtopfers anbelangt, so ist es eine oft praktizierte Sunna des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!). Das Unterlassen des Schlachtopfers durch jemanden, der dazu in der Lage ist, ist unerwünscht, und zwar gemäß einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith, dass Allahs Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) zwei schwarz-weiß gehörnte Schafböcke opferte, beide eigenhändig schächtete und die Worte Bismillah (im Namen Allahs!) und Allahu akbar (Allah ist der Größte) aussprach, wobei er seinen Fuß auf deren Nacken stellte.

Ein Schlachtopfer enthält eine großartige Belohnung bei Allah, dem Erhabenen. Als die Gefährten des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihnen Wohlergehen!) diesen über die Schlachtopfer fragten, antwortete dieser laut einem von Al-Buchari überlieferten Hadith: "Sie sind eine Sunna eures Vaters Abraham." Sie fragten weiter: "Was bekommen wir dafür, o Gesandter Allahs?" Er antwortete: "Für jedes Haar wird eine gute Tat angerechnet." Sie fragten weiter: "Und die Wolle, o Gesandter Allahs?" Er antwortete: "Für jedes Haar aus der Wolle wird eine gute Tat angerechnet."

In einem von At-Tirmidhi überlieferten Hadith berichtete A'ischa (möge Allah an ihr Wohlgefallen finden!), dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Die bei Allah liebste Tat eines Menschen am Opfertag ist das Schächten, denn ein Opfertier kommt am Auferstehungstag mit seinen Hörnern, Haaren und Hufen, und sein Blut erreicht Allah, bevor es auf den Erdboden fließt. So macht es gern!"

Das Schlachtopfer darf gemäß den Worten des Erhabenen nur aus Kamelen, Kühen, Schafen und Ziegen bestehen:

... Und für jede Gemeinschaft haben WIR einen Ritus gemacht, damit sie den Namen Allahs erwähnt über dem, womit ER sie versorgt hat an Tieren unter dem Weidevieh... 
                                                                                                                       (Sure 22, Vers 34)

Bei den Schafen reicht ein Tier, das mindestens ein halbes Jahr alt ist, bei den Ziegen, wenn es ein Jahr alt ist, bei den Kühen, wenn es zwei Jahre alt ist, und bei den Kamelen, wenn es fünf Jahre alt ist, sei es männlich oder weiblich.

Für die Rechtsgültigkeit eines Schlachtopfers gilt als Bedingung, dass es von Mängeln und Krankheiten frei ist, und zwar gemäß einem von An-Nasa'i in dessen Werk As-Sunan Al-Kubra im nachstehenden Wortlaut und von At-Tirmidhi überlieferten und von diesem für akzeptabel und authentisch erklärten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Vier Arten sind als Schlachtopfer nicht erlaubt: ein offenkundig einäugiges, ein offenkundig krankes, ein offenkundig lahmes und ein offenkundig mageres Opfertier, das kein Mark in den Knochen hat."

Als weitere Bedingung zur Rechtsgültigkeit eines Schlachtopfers gilt, dass man es erst nach Sonnenaufgang am Opfertag und nach Verrichtung des Festgebets schächtet. Es ist auch an irgendeinem der drei auf den Opfertag folgenden Tage tagsüber oder nachts rechtsgültig. Mit Verstreichen dieser Tage ist die Zeit zum Opfern zu Ende, also mit Sonnenuntergang des vierten Festtages. In einem von Al-Buchari und Muslim nach einer Aussage von Al-Bara'a (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Das Erste, womit wir an diesem unseren Tag – nämlich am Festtag - beginnen, besteht darin, dass wir beten und alsdann zurückkehren um zu schächten. Wer dies tut, verfährt nach unserer Sunna, und wer vorher geschächtet hat, so ist das nichts weiter als Fleisch, das er seiner Familie gibt, und hat mit dem Opfern nichts zu tun."

In einem von Al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!): "Wer nach dem Festgebet und den beiden Festansprachen geschächtet hat, hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Sunna der Muslime verfahren."

Ein Schlachtopfer reicht für einen Opfernden und dessen Familie. Andere können sich daran beteiligen, wenn das Schlachtopfer eine Kuh oder ein Kamel ist, weil jedes von beiden für sieben Personen reicht. Muslim überlieferte, dass Dschabir sagte: "Wir schächteten mit dem Propheten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in Al-Hudaibija eine Kamelstute als Opfertier für sieben Personen und eine Kuh für sieben."

Es gehört zur Sunna, dass der Opfernde von seinem Opfertier isst und den Verwandten schenkt und den Armen als Almosen gibt und auch davon als Vorrat aufbewahrt, und zwar gemäß den Worten des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) am Opferfest an dessen Gefährten: "Esst davon und gebt zu essen und bewahrt als Vorrat auf!"

Die Gelehrten meinen, dass es am besten ist, dass man ein Drittel isst und ein Drittel als Almosen gibt und ein Drittel aufbewahrt. Es ist nicht das genaue, sondern vielmehr das ungefähre Festlegen der Drittel gemeint.

Es gilt ferner als Sunna für denjenigen, der gut schächten kann, dass er sein Opfertier eigenhändig schächtet und dabei Folgendes sagt: "Im Namen Allahs! Allah ist der Größte! O Allah! Dies ist für Soundso [dabei nennt er seinen Namen]." Kann ein Opfernder nicht gut schächten, soll er dabei zugegen sein und zuschauen, denn Allahs Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte zu Fatima: "O Fatima! Steh auf und schau beim Schächten deines Opfertieres zu! Denn jede deine begangene Sünde wird bei dessen erstem Blutstropfen vergeben. Sag: «Fürwahr, mein Gebet und mein Opfern und mein Leben und mein Sterben sind für Allah, dem Herrn der Welten. ER hat keinen Partner, und jenes wurde mir geboten, und ich gehöre zu den Muslimen.»" (Sure 6, Verse 162-163). Da fragte ein Prophetengefährte: "O Gesandter Allahs! Gilt das allein für dich und deine Familie oder für die Muslime generell?" Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) antwortete: "Ganz gewiss für die Muslime generell."

Die Gelehrten sagen weiterhin, dass ein Schlachtopfer von einem Land ins andere transportiert werden darf.

In Beantwortung der Frage und auf Grundlage des Erwähnten gehört das Schlachtopfer zu den Riten des Islam und zur oft praktizierten Sunna des Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!). Deren Praktizierung bewirkt eine bedeutende Belohnung respektive eine umfangreiche Vergeltung für gute Taten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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