Änderung des Verkaufspreises nach dem Verkauf
Ihre Frage
Steht es meiner Schwester nun zu, den Unterschiedspreis zu verlangen?
Antwort
Allah, der Erhabene, sagt:
O ihr, die glauben, haltet die Abmachungen!...
(Sure 5, Vers 1)
Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Die Muslime sind an ihre Bedingungen gebunden." Ferner sagte er (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!): "Zwei Verkaufspartner haben immer die freie Entscheidung, solange sie sich nicht voneinander trennen." Und der Vertrag gilt als ein Gesetz der beiden vertragschließenden Parteien.
Dementsprechend ist der bestimmte Preis des in der Frage erwähnten Vertrags für beide vertragschließenden Parteien verpflichtend und der Verkäufer hat kein Recht, vom Käufer etwas Anderes nach dem Vertragabschluss zu verlangen, solange der Käufer vom Kauf nicht zurücktritt.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!