Bedingen einer Ehefrau, das Nutzung...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Bedingen einer Ehefrau, das Nutzungsrecht der Ehewohnung bei Scheidung oder im Todesfall allein zu besitzen

Ihre Frage

er folgend genannten Bedingung, die im amtlichen Ehevertrag zwischen mir und Herrn X , der sich jetzt von mir scheiden ließ, niedergeschrieben ist: 

Die beiden Ehepartner stimmen darin überein, dass die Frau allein das Recht hat die Ehewohnung bei Scheidung oder im Todesfall zu nutzen.
 

Antwort

Zu den Elementen der Erleichterung durch die Scharia gehört, dass sie einem muslimischen Mann oder einer muslimischen Frau das Verzichten auf ihr Eigenrecht zu Gunsten des Anderen freigestellt hat, solange dieses Recht weder mit den Rechten Allahs, des Erhabenen, noch mit dem Recht des Anderen zusammenhängt. Daher sind die unter den Muslimen richtigen gestellten Bedingungen zulässig. Der Islam macht die Erfüllung dieser Bedingungen sogar zur Pflicht, und zwar gemäß einem von At-Tirmidhi in dessen Hadithsammlung veröffentlichen Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) sagte: "Die Muslime sind ihren validen Bedingungen verpflichtet, außer den Bedingungen, die Erlaubtes für Verbotenes respektive Verbotenes für Erlaubtes erklären." Dieser Hadith ist ein akzeptabler authentischer Hadith. Das gilt allgemein für die Bedingungen unter den Muslimen. Was aber die mit dem Ehemann und dessen Ehefrau zusammenhängenden Bedingungen betrifft, so haben sie mehr Anspruch daran, und zwar gemäß einem von Ahmad, Al-Buchari, Muslim, Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasa'i und Ibn Madscha überlieferten Hadith, in dem Uqba Ibn Amir Al-Dschuhani (möge Allah, der Erhabene, an ihm Wohlgefallen finden!) über Allahs Gesandten (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) berichtete, dass dieser sagte: "Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind die, unter denen euch der weibliche Schambereich erlaubt worden ist. " (Erklärung des Hadiths: Es geht hier um die Wichtigkeit der Erfüllung der Bedingungen im Ehevertrag und um die Wahrung der Rechte der Frau.) 

Dementsprechend und in Beantwortung der Frage ist die im Ehevertrag stehende Bedingung seitens der Scharia rechtsgültig. Aus dieser Bedingung ergeben sich ihre Konsequenzen des alleinigen Nießbrauchs der Wohnung durch die Fragestellerin ob des Eintretens einer der zwei Bedingungen, von denen der Vertrag abhängig ist, als da ist die Scheidung.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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