Scheidung während der Periode

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Scheidung während der Periode

Ihre Frage

widerruflichen Scheidung einer Frau von ihrem Ehemann, insofern als einige ihr eine Fatwa erstellt hatten, dass die letzte Scheidung de jure nicht bestehe, da sie während ihrer Periode erfolgt sei, weswegen sie psychologisch bittere Phasen durchlaufe. 

Ist nun das Urteil der Fatwa richtig?
 

Antwort

Im islamischen Recht ist festgelegt, dass auf eine Ehefrau der Tatbestand einer eindeutigen Scheidung sofort bei Aussprechen der Scheidung zutrifft, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dies im Zustand der rituellen Reinheit oder im Zustand der Periode geschieht, sofern sie eine rechtsfähige Person ausspricht. Denn der Tatbestand der Scheidung beendet das Band der Ehe und lässt die ehelichen Rechte entfallen. Deshalb beschränkt sich die Scheidung nicht auf eine bestimmte Zeit. 

Alle Koran-Verse über Scheidung kommen allgemeingültig und nicht eingeschränkt vor. Es gibt auch keinen Text, der die Scheidung einschränkt. Demnach ist die Scheidung als vollzogen zu bezeichnen.

Was nun aber die Texte betrifft, die eine Scheidung während der Periode verbieten, so fallen sie aus dem eigentlichen Bedeutungsfeld der Scheidung heraus, insofern als das Schädigen der Ehefrau durch Verlängerung ihrer gesetzlichen Wartefrist gemeint ist. Ein Ehemann begeht freilich etwas besser zu Unterlassendes, wenn auch die Scheidung vollzogen ist, denn der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) verweigerte Ibn Umar die Scheidung während der Periode der Ehefrau, worauf er fragte: "O Gesandter Allahs! Was meinst du, ob ich sie wohl dreimal unwiderruflich geschieden habe?" Der Prophet entgegnete: "In diesem Fall hast du etwas vor deinem Herrn begangen, was man lieber unterlassen sollte, aber sie ist von dir unwiderruflich geschieden."

Dementsprechend ist die Scheidung der Ehefrau von ihrem Mann vollzogen, wenn er zu ihr während der Periode sagt "Du bist von mir geschieden." Diese Scheidung ist nach zwei bereits vorausgegangenen Scheidungsaussprüchen vollständig mit dem dritten Scheidungsausspruch vollzogen, wodurch seine Ehefrau von ihm unwiderruflich geschieden ist. Voraussetzung ist, dass er mit ihr den ehelichen Geschlechtsverkehr vollzogen hatte.

Dieser Mann kann diese Frau erst dann wieder heiraten, wenn sie mit einem anderen Mann einen rechtsgültigen Ehebund geschlossen und mit diesem tatsächlich den ehelichen Beischlaf vollzogen hat und wenn dieser sich danach von ihr scheidet oder stirbt und sie ihre gesetzliche Wartefrist vollendet. Danach heiratet er sie mit einem neuen Ehevertrag und mit erneuter Brautgabe, sofern sie dazu ihre Einwilligung gibt und ihre Zufriedenheit bekundet.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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