Rechtsorm für das Verwenden von Kon...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsorm für das Verwenden von Kontaktlinsen

Ihre Frage

n von Kontaktlinsen zur Sehkorrektur, und zwar von Männern und Frauen, wobei zu bemerken ist, dass es sich um Farblinsen handeln könnte? Enthält ihre Benutzung eine Täuschung für einen Sehenden oder gehört dies zur Änderung der Schöpfung Allahs respektive zum Vorzeigen des schönen Aussehens für diejenigen, die zum Heiraten nicht verwehrt sind?

Antwort

Das Verwenden von Kontaktlinsen mit deren oben erwähnter Beschreibung ist von der Scharia her erlaubt. Es enthält nämlich keine Täuschung für einen Sehenden und ähnelt dem Lidschatten, der ein äußerliches erlaubtes schönes Aussehen darstellt. Es enthält auch keine Änderung der Schöpfung Allahs, da es dem Haarefärben ähnelt, was man nicht als Änderung der Schöpfung Allahs bezeichnet. Der Unterschied zwischen den Augen und dem Haar besteht lediglich darin, dass die Augen zum Gesicht gehören, das eine Frau frei zeigen darf. Was aber das Haar betrifft, so darf sie es nicht zeigen, es sei denn vor denen, die ihr zum Heiraten verwehrt sind, sowie vor dem Ehemann. Die Ähnlichkeit liegt indes im Färben des Haares, das die Menschen, die zum Heiraten nicht verwehrt sind, nicht sehen dürfen, und trotzdem keine Änderung der Schöpfung Allahs darstellt. Dementsprechend sind Kontaktlinsen ob des oben Erwähnten kein verbotenes schönes Aussehen.


Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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