Rechtsnorm für Bezug finanzieller E...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für Bezug finanzieller Entschädigung, die das Gericht gegen die Versicherungsgesellschaft als Urteil im Schadenersatzprozess festsetzt

Ihre Frage

werden Entschädigungsfälle von denen vorgelegt, dessen Vater oder Mutter verstorben sind, oder von denen, die bei einem Autounfall oder Ähnlichem verletzt wurden. In diesen Fällen wollen die Erben oder Verletzten eine Schadenersatzklage gegen die Versicherungsgesellschaft, bei denen der Unfallwagen versichert ist, erheben. Einige ziehen das Thema Schadenersatz in Zweifel. Wie lautet also die Rechtsnorm für das Erheben von Schadenersatzklagen? Und ist der Betrag, den das Gericht als Urteil gegen die Versicherungsgesellschaft festsetzt, von der Scharia her erlaubt?

Antwort

Finanzielle Entschädigungen, die Versicherungsgesellschaften zu zahlen verpflichtet sind, sind von der Scharia her gestattet, da es sich nach vielen zeitgenössischen Gelehrten um auf schariatisch valide Verträge beruhende Rechte handelt. Auf Grund dessen, dass Versicherungsverträge Schenkungsverträge sind, in denen man viele Risiken als gering betrachtet, da das Risiko zu keinem Konflikt unter den Vertragspartnern führt – im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen auf Austausch von Vermögenswerten, in denen nur ein leichtes Risiko akzeptiert wird, aus dem sich kein Streit ergibt, wie es in der islamischen Rechtslehre festgelegt ist. 

Auf Grund dessen ist das Annehmen derartiger Entschädigungen von der Scharia her erlaubt. Und auch die Beschäftigung mit deren Inkasso sowie dem Anstrengen eines Prozesses derentwegen zwecks Einforderung von den Versicherungsgesellschaften und die Entgegennahme eines Honorars dafür sind erlaubt. Vorausgesetzt werden Treuhandschaft sowie Fernhalten von Arglist, Irreführung und widerrechtlichem Aneignen von Vermögen von Leuten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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