Rechtsnorm für Bezug finanzieller Entschädigung, die das Gericht gegen die Versicherungsgesellschaft als Urteil im Schadenersatzprozess festsetzt
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Finanzielle Entschädigungen, die Versicherungsgesellschaften zu zahlen verpflichtet sind, sind von der Scharia her gestattet, da es sich nach vielen zeitgenössischen Gelehrten um auf schariatisch valide Verträge beruhende Rechte handelt. Auf Grund dessen, dass Versicherungsverträge Schenkungsverträge sind, in denen man viele Risiken als gering betrachtet, da das Risiko zu keinem Konflikt unter den Vertragspartnern führt – im Gegensatz zu gegenseitigen Verträgen auf Austausch von Vermögenswerten, in denen nur ein leichtes Risiko akzeptiert wird, aus dem sich kein Streit ergibt, wie es in der islamischen Rechtslehre festgelegt ist.
Auf Grund dessen ist das Annehmen derartiger Entschädigungen von der Scharia her erlaubt. Und auch die Beschäftigung mit deren Inkasso sowie dem Anstrengen eines Prozesses derentwegen zwecks Einforderung von den Versicherungsgesellschaften und die Entgegennahme eines Honorars dafür sind erlaubt. Vorausgesetzt werden Treuhandschaft sowie Fernhalten von Arglist, Irreführung und widerrechtlichem Aneignen von Vermögen von Leuten.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!