Koran-Rezitation vor dem Freitagsg...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Koran-Rezitation vor dem Freitagsgebet

Ihre Frage

Rechtsnorm für Rezitation einer Sure des ehrwürdigen Koran freitags vor der Freitagsansprache und dem Freitagsgebet. Ist dies von der Scharia her zulässig oder nicht?
 

Antwort

Allah, der Erhabene, stellt den Koran-Rezitierenden auf eine hohe Stufe und erhebt ihn in einen gehobenen Rang. ER beauftragt die Muslime damit, den Koran zu lesen und über seine Bedeutungen tief nachzudenken. So sagt der Mächtige und Majestätische: 

Fürwahr, dein Herr weiß, dass du nahezu zwei Drittel der Nacht zum Gebet aufstehst oder deren Hälfte oder deren Drittel und eine Gruppe von denjenigen, die mit dir sind. Und Allah bemisst die Nacht und den Tag. ER weiß, dass ihr es niemals errechnet. So wandte ER euch SEINE Gnade zu. So rezitiert, was vom Koran leichtfällt! ER weiß, dass es unter euch Kranke geben wird und andere, die auf Erden umherziehen; sie erstreben etwas von der Huld Allahs. Und andere kämpfen um Allahs willen. So rezitiert, was von ihm leichtfällt und verrichtet das rituelle Gebet und entrichtet die Zakat und gebt Allah ein schönes Darlehen! Und was ihr für euch selbst vorausschickt an Gutem, werdet ihr bei Allah finden; es ist noch besser und großartiger an Belohnung. Und bittet Allah um Vergebung! Fürwahr, Allah ist allvergebend, allbarmherzig! 
                             (Sure 73, Vers 20)

Ferner sagte Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) in einem von Imam Ahmad in dessen Hadith-Sammlung und von Imam Muslim in dessen authentischen Hadith-Sammlung überlieferten Hadith: "Rezitiert den Koran! Denn er kommt am Auferstehungstag als Fürbitte Einlegender für diejenigen, die sich mit ihm beschäftigt haben. Rezitiert die beiden Glänzenden (Zahrawain), nämlich die Suren «Die Kuh» und «Familie Imran», denn diese beiden sind am Auferstehungstag wie zwei Wolken oder zwei ihre Flügel ausbreitende Vogelgruppen, die ihre Anhänger verteidigen! Rezitiert die Sure «Die Kuh»! Denn das Festhalten an ihr ist Segen und das Ablassen von ihr ist Jammer, und die Zauberer haben ob der Rezitation dieser Sure keine Macht."

Ferner sagte der Prophet (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) in einem von Tammam von Abi Umama überlieferten Hadith "Rezitiert den Koran! Denn Allah, der Erhabene, peinigt kein Herz, das sich auf den Koran besinnt."

Ja, Allah, der Erhabene, erhebt das Hören des ehrwürdigen Koran sogar zu einer Anbetung und ER bereitet für den Hörenden einen großartigen Lohn vor. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Imam Ahmad in dessen Hadith-Sammlung nach einer Aussage von Abu Huraira (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith: "Wer einem Vers aus Allahs Offenbarungsbuch zuhört, dem wird eine doppelte gute Tat angeschrieben, und wer einen Vers aus Allahs Offenbarungsbuch rezitiert, dem wird am Auferstehungstag ein Licht sein."

Der Islam rät zur Rezitation des Koran an allen Tagen an, insbesondere am Freitag und zur Rezitation der Sure «Die Höhle», und zwar gemäß einem von Al-Baihaqi in seinem Werk Schuabu-l-Iman überlieferten Hadith, dass Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Wer die Sure «Die Höhle» am Freitag rezitiert, der wird von einem Licht zwischen ihm und der Kaaba geleitet." Die Rezitation des Koran mit schöner Stimme und sprachkorrekter Zunge ist empfehlenswert. Allahs Gesandter (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte in einem von Al-Hakim in dessen Werk Al-Mustadrak überlieferten Hadith: "Schmückt den Koran mit euren Stimmen, denn die schöne Stimme lässt den Koran noch schöner sein!"

Dementsprechend und in Beantwortung der Frage spricht nichts gegen die Rezitation des Koran freitags in den Moscheen vor der Freitagsansprache, denn dies ist eine gute Gelegenheit, die Menschen zum Offenbarungsbuch Allahs, des Erhabenen, zu versammeln und sie auf die Verrichtung der Zeremonien des Freitagsgebets vorzubereiten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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