Rituelle Säuberung von der großen rituellen Unreinheit
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Solange sich Farbe, Geschmack oder Geruch des Wassers nicht verändern, so dass man dies als Wasser bezeichnen kann, und sich in ihm nichts Unreines befindet, ist es für die Reinigung zulässig.
Was aber die kleine rituelle Waschung vor der rituellen Ganzkörperwaschung betrifft, so stellt sie eine Sunna und keine religiöse Pflicht dar, was bedeutet, dass das Verrichten der rituellen kleinen Waschung vor der Ganzkörperwaschung eine Belohnung bewirkt, deren Unterlassung die rituelle Ganzkörperwaschung indes nicht zunichte macht und deren Rechtsgültigkeit nicht aufhebt. Beabsichtigt ein Mensch sich von der großen respektive kleinen rituellen Unreinheit zu reinigen oder die rituelle Ganzkörperwaschung ob des Gebetes zu verrichten, reicht seine rituelle Ganzkörperwaschung ohne rituelle kleine Waschung aus.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!