Gebet auf einer usurpierten Parzell...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Gebet auf einer usurpierten Parzelle

Ihre Frage

des Katasteramtes befindliches Flurstück, das für allgemeine Nutznießung bestimmt ist, widerrechtlich an. Sie nutzten die Ferienzeit und bauten darauf eine Moschee. Sie verstießen dabei gegen geltende Grundlagen, die das Bereitstellen von Flurstücken für Moscheen gemäß der allgemeinen Stadtplanung im Rahmen der dafür geltenden Immobilienrichtlinien vorsehen. 

Das Katasteramt erließ bereits einen Entscheid, diesen gesetzwidrigen Bau abzubrechen. Es ist auch zu erwähnen, dass dieser Bau von vier anderen Moscheen umgeben ist, von denen die entfernteste sich im Umkreis von dreihundert Metern befindet.

Darf man nun in diesem Bau beten?
 

Antwort

An-Nawawi äußerte in seinem Werk Al-majmuu scharhi-l-muhadhab: "Beten auf usurpierter Parzelle ist nach einhelliger Übereinstimmung von der Scharia her verboten." Zitatende. 

Dies ist so, weil das Usurpieren nach einhelliger Übereinstimmung von der Scharia her verboten ist. Die Gelehrten (Allah, der Hocherhabene, sei mit ihnen barmherzig!) haben über die Rechtsnorm für das Gebet auf usurpierter Parzelle hinsichtlich Geltung und Nichtigkeit zwei unterschiedliche Meinungen:

Liegt der Fall wie in der Frage geschildert und vergriffen sich jene Bürger tatsächlich widerrechtlich am in Rede stehenden Grundstück und verletzten sie durch das Errichten der Moschee geltende, vom Katasteramt angewandte Richtlinien betreffs der Moscheen, wird ihr Handeln als deren Usurpieren dieses Flurstücks angesehen. Da der zuständige Verantwortliche die Anweisung gab, diesen ob des Sich-Vergreifens und der Usurpation gesetzwidrigen Bau abzubrechen, muss man seine Anweisung befolgen. Dementsprechend ist das Gebet in dieser Moschee von der Scharia her verboten.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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