Rechtsnorm über Aufwendungen für Kinder aus Zakat-Geldern
Ihre Frage
Ich besitze einen gewissen Geldbetrag und habe einen Sohn, der im Ausland studiert.
Ist es nun von der Scharia her zulässig, für ihn die Zakat für das jeweilige Vermögen in toto oder partiell aufzuwenden?
Antwort
Es ist in der Scharia vorgesehen, dass der Zahlungspflichtige die vorgeschriebene Zakat weder an seine Eltern noch an seine Kinder bezahlen darf, weil er zu deren Aufkommen von der Scharia her verpflichtet ist, es sei denn, sie gehören zu den Schuldnern, dann gibt er ihnen die Zakat vom Empfängerkreis der Schuldner und nicht der Armen und der Bedürftigen.
Dementsprechend darf der Fragesteller die vorgeschriebene Zakat an seinen Sohn nicht entrichten, es sei denn, dieser ist verschuldet.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!