Darf man mit dem Schlachten eines O...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Darf man mit dem Schlachten eines Opfertieres einen Metzger an Stelle des Opfernden betrauen?

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inen Metzger an Stelle des Opfernden betrauen?

Antwort

Man darf eine andere Person mit dem Schlachten eines Opfertieres betrauen, sei es ein Metzger oder sonst jemand, und zwar gemäß einem von Al-Hakim nach einer Aussage von Abu Said Al-Chudri und direkt auf den Propheten zurückgehenden überlieferten Hadith: "O Fatima! Geh, um beim Schlachten deines Opfertieres zugegen zu sein!" Obwohl dieser Hadith schwach ist, sind die Rechtsgelehrten über die Rechtsgültigkeit der Durchführung seines Inhalts einig. Ist der betraute Schlachtende ein Offenbarungsschriftbesitzer (also Jude oder Christ), ist das Schlachten bei der Mehrheit der Gelehrten zwar gültig, aber gleichzeitig unerwünscht, so dass es besser ist, dass der Opfernde selbst schlachtet.

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