Er sagte seiner Ehefrau: (Du bist mir verwehrt!)
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Die Worte des Fragestellers zu seiner Ehefrau beim ersten Mal, nämlich "Du bist mir wie meine Mutter und meine Schwester verwehrt!." und beim zweiten Mal "Wenn du im Haus deines Vaters übernachtest, sollst du mir wie meine Mutter und meine Schwester verwehrt sein!", und zwar mit der Absicht, dass er ihr nicht beischläft, wobei sie trotzdem bei ihrem Vater übernachtete, ist zweideutig: entweder die ständige oder vorübergehende Verweigerung des Beischlafes. Beabsichtigte er die vorübergehende Verweigerung, wird ihm nichts auferlegt. Beabsichtigte er aber die ständige Verweigerung, zählt dies zu Zihar (vorislamische Form der Ehescheidung, die in der Lossagung durch die Worte "Du bist mir wie der Rücken meiner Mutter" besteht), dessen Sühneleistung das Fasten zweier aufeinanderfolgender Monate ist. Wenn er dies aber nicht kann, muss er 60 Bedürftige speisen. Da er für das erste Mal eine Sühne geleistet hat, muss er für das zweite Mal in derselben Art eine Sühne leisten, weil das, was er seiner Frau untersagt, schon geschah. Weder das erste Mal noch das zweite Mal gelten als Scheidung.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!