Wie lautet die Rechtsnorm für eine ...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Wie lautet die Rechtsnorm für eine das Hymen wiederherstellende Operation?

Ihre Frage

rherstellenden Operation von der Scharia her zulässig oder nicht?

Antwort

Es ist von der Religion her zwangsläufig bekannt, dass der Islam zur Keuschheit anhält und die Angelegenheit des außerehelichen Geschlechtsverkehrs als eine äußerst bedeutsame betrachtet. Er rechnet ihn zu den Todsünden und ordnet das Abblocken all dessen an, was an Blicken, Alleinsein und Ähnlichem zu ihm führt. Allah, der Erhabene, sagt:

Und nähert euch nicht dem außerehelichen Geschlechtsverkehr! Fürwahr, er ist unmoralisches Verhalten und ein schlechter Weg!.
(Sure 17, Vers 32)

Wenn Kenntnis davon zum Richtenden gelangt, ist sogar das Anwenden des Scharia-Strafrechts dessen Vergeltung. Der Erhabene sagt:

Die außerehelichen Geschlechtsverkehr Treibende und der außerehelichen Geschlechtsverkehr Treibende – so peitscht jeden von beiden mit einhundert Peitschenhieben! ...
(Sure 24, Vers 2)

Freilich ist die Grundregel in der Scharia der Schutz menschlicher Würde, und zwar gemäß einem von Abdullah Ibn Umar (möge Allah an beiden Wohlgefallen finden!) überlieferten Hadith, dass der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Der Muslim ist der Bruder des Muslims. Er fügt ihm kein Unrecht zu und lässt ihn nicht im Stich. Und wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem wird Allah in seiner eigenen Not beistehen. Und wer einem Muslim eine schwierige Lage erleichtert, dem wird Allah eine schwierige Lage der schwierigen Lagen des Auferstehungstags erleichtern. Und wer einen Muslim beschützt, den wird Allah am Auferstehungstag beschützen." Genauso ist uns das Verbreiten unmoralischen Verhaltens sowie das offene Reden über Sünden, die Allah für uns verborgen hielt, verboten. Der Erhabene sagt:

Fürwahr, die es lieben, dass über diejenigen, die glauben, unmoralisches Verhalten verbreitet wird, denen ist schmerzliche Pein im Diesseits und Jenseits! Und Allah weiß und ihr wisst nicht.
(Sure 24, Vers 19)

In einem von Al-Buchari im Kapitel des Anstandes nach einer Aussage von Abu Huraira überlieferten Hadith sagte dieser: "Ich habe Allahs Gesandten (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) Folgendes sagen hören: «Jedem in meiner Gemeinschaft wird verziehen außer denen, die offen Sünden begehen. Dazu gehört, dass ein Mann nachts etwas begeht und es wird Morgen, und Allah hielt es verborgen; dann sagt er: «O Soundso! Gestern habe ich dies und das gemacht.» Als er schlief, hielt sein Herr es verborgen und am nächsten Morgen enthüllte er sich selbst."

Die Hanafiten bestimmten Folgendes: Wenn durch einen verborgenen außerehelichen Geschlechtsverkehr, der nicht zur Kenntnis des Richtenden gelangt, eine Defloration herbeigeführt wird, wird das Scharia-Strafrecht gegen die Frau nicht angewandt, und wenn sie sich mit ihm nicht beschäftigt, so dass der außereheliche Geschlechtsverkehr für sie eine Gewohnheit wird, ist sie de jure noch eine Jungfrau, auch wenn sie de facto keine Jungfrau mehr ist. Sie wird als Jungfrau geheiratet, und bei Einwilligung zur Heirat wird sie nicht um Einverständnis gefragt, genauso wie die Jungfrau, über die der Gesandte Allahs (Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen!) sagte: "Die Jungfrau wird nicht um Einverständins gefragt und ihr Schweigen gilt als ihr Einverständnis." Die Hanafiten begründen dies mit ihren Worten: "Ihre Befragung beinhaltet das Aufdecken ihres unmoralischen Verhaltens, wobei der Gesetzgeber Allah das Verdecken anordnet." (Madschmau-l-anhur fi Scharhi multaqa-l-Abhur / Buch der Ehe, Kapitel der Gefolgsleute und der Geeigneten.) Es steht auch in Nasbu-r-Raja im selben Buch und im selben Kapitel, dass Abu Hanifa (Allah erbarme SICH seiner!) sagte: "Die Leute kennen sie als eine Jungfrau. Dann tadeln sie sie, wenn sie sich offen äußert. So lässt sie davon ab, weil ihr Schweigen ausreicht, damit dies ihren Interessen nicht schadet."

Gemäß dem oben Erwähnten darf sie dieses Hymen medizinisch wiederherstellen lassen, und zwar als Abwendung der Ursache von Unmoral, die aus dem Nicht-Wiederherstellen resultiert, auch wenn dies in der Zukunft ist. Der Arzt darf dies auch gegen Honorar durchführen. Wird jedoch ihr Praktizieren des außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Allah schütze uns davor!) bekanntgemacht oder wird gegen sie das Scharia-Strafrecht angewandt, so ist dies wegen Fortfall der Ursache nicht statthaft.

Aus dem Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die gestellte Frage.

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!
 

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