Aufhängen von Fotos

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Aufhängen von Fotos

Ihre Frage

ttet um die Scharia-Norm für das Aufhängen von Fotos seines verstorbenen Vaters und seiner verstorbenen Mutter am Eingang seiner Wohnung, und zwar als Ersuchen um Bittgebete für Barmherzigkeit und Vergebung für beide von jedem, der die Fotos beim Betreten des Hauses sieht, denn einige teilten ihm mit, dass dies von der Scharia her verboten sei.

Antwort

Gegen den Umlauf oder das Aufhängen von Fotos mit Menschen oder Tieren ist nichts einzuwenden, und sie sind auch nicht mit der Schöpfung Allahs zu vergleichen, bezüglich derer Androhungen gegenüber den bildenden Künstlern erwähnt sind. Ausgenommen sind pornografische Fotos oder solche, die Anfechtung hervorrufen, denn man meint hier mit der im Hadith unter Androhungen stehenden bildenden Kunst die Herstellung vollständiger Statuen, die der Schöpfung Allahs, des Erhabenen, gleichkommen. Selbst wenn man die Fotografie Abbildung nennt, ist sie von der Scharia her nicht verboten, denn sie enthält nicht den genannten Grund und stellt de facto das Einfangen eines Spiegelbildes dar. Man nennt sie nur im metaphorischen Sinne Abbildung. Bei den Rechtsnormen ist also die Bedeutung eines Wortes und nicht das Wort selbst zu berücksichtigen. 

Auf Grund dessen und in Beantwortung der Frage dürfen Sie von der Scharia her die Fotos Ihres Vaters und Ihrer Mutter wegen dieses edlen Zwecks aufhängen, solange das Foto Ihrer Mutter dezent ist. Es macht auch nichts, ob die Fotos die Person ganz zeigen oder nur teilweise. Dies ist von der Scharia her nicht verboten, wie einige Ihnen gegenüber fälschlicherweise behaupteten.

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