Rechtsnorm für den Besuch der Famil...

Das Ägyptische Fatwa-Amt

Rechtsnorm für den Besuch der Familienangehörigen des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!)

Ihre Frage

er Familienangehörigen des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!)?

Antwort

Der Besuch der Familienangehörigen des Gesandten Allahs wird zu den frommsten Taten und den wünschenswertesten frommen Handlungen gezählt, die beim Herrn der Geschöpfe Anklang finden. Der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) empfahl seiner Gemeinschaft seine Familienangehörigen an. Zaid Ibn Arqam (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) berichtete in einem von Muslim überlieferten Hadith: "Eines Tages hielt Allahs Gesandter (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) vor uns eine Rede in einem sich zwischen Mekka und Medina befindlichen Gebiet, das Chumma heißt. Er lobpreiste Allah vielmals, ermahnte und erinnerte. Dann sagte er: «Aber nun zum Thema! O ihr Menschen! Ich bin ja nun nichts weiter als ein Mensch. Der Bote meines Herrn steht kurz davor zu kommen und ich muss ihm folgen. Ich hinterlasse euch zwei gewichtige Dinge: Das erste von ihnen beiden ist das Offenbarungsbuch Allahs, in dem sich Rechtleitung und Licht befinden. So haltet euch an dieses Buch Allahs und haltet es fest!»" So spornte der Prophet zum Offenbarungsbuch Allahs an und erweckte den Wunsch nach ihm. 

Dann fuhr er fort: "Und meine Familienangehörigen. Ich bitte euch, dass ihr Allah hinsichtlich meiner Familienangehörigen gedenkt. Ich bitte euch, dass ihr Allah hinsichtlich meiner Familienangehörigen gedenkt. Ich bitte euch, dass ihr Allah hinsichtlich meiner Familienangehörigen gedenkt."

Darüber hinaus hielt der Prophet (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) zum Besuch von Grabstätten an. In einem von Muslim nach einer Aussage von Abu Huraira überlieferten Hadith sagte er: "Besucht die Grabstätten! Denn sie erinnern an den Tod." In einer anderen Hadith-Version heißt es: "Denn sie erinnern an das Jenseits."

Die Grabstätten der Familienangehörigen des ehrwürdigen Propheten sind die, die nach dem Besuch von der Grabstätte des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) den höchsten Vorrang haben, weil im Besuch bei ihnen und in der Liebe zu ihnen Frömmigkeit und Verbindung zum Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) liegen, wie Allah, der Erhabene, sagt:

...Sprich: "Ich erbitte von euch dafür keinen Lohn außer der Liebe zur Verwandtschaft."
(Sure 42, Vers 23)

Ja, der Besuch ihrer Grabstätten von jemandem ist sogar dringender als sein Besuch von Grabstätten seiner eigenen toten Verwandten, und zwar gemäß dem, was Abu Bakr (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!) sagte: "Bei DEM, in DESSEN Hand meine Seele ist! Die Kontaktpflege zur Verwandtschaft des Gesandten Allahs (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) ist mir gewiss lieber als die zu meiner eigenen Verwandtschaft." Auch sagte er (möge Allah an ihm Wohlgefallen finden!): "Respektiert Muhammad (Allah segne ihn und seine Familie und schenke ihnen Wohlergehen!) durch seine Familienangehörigen!" (Beide Hadithe wurden von Al-Buchari in dessen Hadith-Sammlung überliefert.)

Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!

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