Annahme des Fastens desjenigen, der von ihm versäumte Fastentage noch nicht nachholte
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Ja, so Allah, der Erhabene, will. Er muss nach dem Fasten (des jetzigen Ramadan) die von ihm im vorigen Ramadan versäumten Fastentage nachholen und gleichzeitig einen Bedürftigen für jeden versäumten Tag speisen, falls das Versäumnis keinen Entschuldigungsgrund hat. Hat das Versäumnis einen Entschuldigungsgrund, begnügt er sich allein mit dem Nachholfasten.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten! 
 
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