Nachholen des Ramadan-Fastens für jemanden, der fälschlicherweise glaubt, Fasten sei keine Pflicht
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Wenn jener Mann das Fasten durch Essen und Trinken nicht einhielt und gar nicht den Vorsatz für das Fasten im Ramadan in der Annahme fasste, es sei keine Pflicht für ihn, da er frisch verheiratet war, und dieses Denken auf einem Irrtum beruhte, dann ist das Nachholen des Ramadan-Fastens für ihn Pflicht ohne eine Sühneleistung erbringen zu müssen, denn was er an Geschlechtsverkehr ausübte, war nach seinem Nicht-Fasten bzw. in einer Situation seines Nicht-Fastens. Sein Sohn muss also für ihn eine Ersatzleistung für das Versäumen einer religiösen Pflicht in Form des Speisens von Bedürftigen für jeden versäumten Fasttag erbringen.
In Beantwortung der Frage: Der Sohn muss für seinen verstorbenen Vater als Ersatzleistung für das Versäumen einer religiösen Pflicht dreißig Bedürftige speisen.
Aus dem oben Erwähnten ergibt sich die Antwort auf die Frage.
Und Allah, der Hocherhabene, weiß es am besten!